Billigung des Planentwurfs und Veröffentlichungsbeschluss (Auslegungsbeschluss)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 03.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den Bebauungsplanentwurf für die 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ in der Fassung vom 08.05.2024 samt Begründung des Architekturbüros SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen zu billigen und nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Auf Anregung von einem GR-Mitglied soll der Bebauungsplanentwurf dahingehend geändert, dass Einfriedungen aus Holz bis zu einer max. Höhe von 1,00 m zugelassen werden. Die Anregung trifft im Rat lediglich bei der Zulassung von Einfriedungen bis max. 1 m auf Zustimmung, nicht aber bei der Begrenzung auf das Material „Holz“. Der Rat kommt überein, dass die Zulassung von Einfriedungen bis max. 1 m im Bebauungsplanentwurf mit aufgenommen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, den Entwurf für die 3. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“ in der Fassung vom 31.03.2025 samt Begründung vom 31.03.2025 des Architekturbüros SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf (mit der heute besprochenen Änderung) zu billigen und nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2025 09:22 Uhr