Antrag auf Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 178 "Stockhammerweg" auf Fl.Nr. 313 der Gemarkung Tengling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 08.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Der Eigentümer der Fl.Nr. 313 der Gemarkung Tengling beantragte mit Schreiben vom 25.10.2024 die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges (öFW) Nr. 178 „Stockhammerweg“. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Der genaue Verlauf des Weges ist auf beigefügtem Kartenausschnitt ca. aus dem Jahr 1952 ersichtlich. Die maßgebliche Widmung ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Da die alte Fl.Nr. 317 jedoch bereits 1952 aufgelöst wurde und die Widmung erst 1960 erfolgte, war diese insofern nicht korrekt. Für das Gebäude auf Fl.Nr. 313/1 liegt i.Ü. ein Geh- und Fahrtrecht zulasten der Fl.Nr. 313 vor. Insofern steht dies einer Einziehung nicht entgegen. Eine Einziehung eines gewidmeten Weges ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Weg muss entweder jede Verkehrsbedeutung verloren haben oder es müssen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen (vgl. Art. 8 BayStrWG). Letzteres ist aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. Ob der Weg jede Verkehrsbedeutung verloren hat, kann die Verwaltung nicht abschließend beurteilen. Er ist jedoch kein Teil des Wanderwegekonzeptes. Auch stehen der Einziehung aus Sicht der Verwaltung weitere rechtliche Belange, wie etwa Flurbereinigungs- oder Bebauungspläne nicht entgegen. Der Rat muss also zunächst die Entscheidung treffen, ob die zwingende Voraussetzung des Verlusts jeder Verkehrsbedeutung aus seiner Sicht gegeben ist. Der Öffentlichkeit wird – im Falle einer Zustimmung des Rates zur Fortführung des Einziehungsverfahrens – durch Auslegung eine angemessene Frist gegeben, um hierzu ebenfalls Stellung zu nehmen bzw. etwaige Einwendungen vorzubringen.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching am See vertritt die Auffassung, dass der öFW Nr. 178 „Stockhammerweg“ auf Fl.Nr. 313 der Gemarkung Tengling jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2025 10:01 Uhr