Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes auf Fl.Nr. 1541 der Gemarkung Taching (nähe Haunerting 4)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 08.05.2025 ö 5

Sachverhalt öffentlich

Beantragt ist der Anbau eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes auf Fl.Nr. 1541 der Gemarkung Taching (nahe Haunerting 4). Der Anbau mit den Maßen 8 x 13,73m, welcher als Lagerfläche für landwirtschaftliche Geräte dienen soll, ist dabei an das im Südwesten der o.g. Fl.Nr. bestehende Gebäude geplant. Das Gebäude soll grundsätzlich firstgleich mit dem Bestand errichtet werden. Da das geplante Gebäude jedoch länger als der Bestand sein soll, ist ein außermittiger First angedacht. Das Vorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich daher nach § 35 BauGB. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein Vorhaben i.R.d. landwirtschaftlichen Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Zur abschließenden Klärung ist hier eine Beteiligung des AELF Bereich Landwirtschaft durch die Baugenehmigungsbehörde erforderlich. Die wegemäßige Erschließung ist durch die Lage an der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Nr. 9 „Tenglinger-Holzhauserweg“ ausreichend gesichert. I.Ü. ist die Erschließung durch die zentrale Wasserversorgung ausreichend gesichert. Schmutzwasser wird nicht benötigt. Es ist kein öffentlicher Regenwasserkanal vorhanden. Es ist daher eine eigenverantwortliche, fachgerechte Verwertung des Oberflächenwassers durch den Antragsteller notwendig. Da es sich bei dem südlich angrenzenden öFW „Kirchfeldweg“ (Fl.Nr. 1540) um Urgrenzen handelt, kann durch die Verwaltung nicht abschließend sichergestellt werden, dass die Abstandsflächen lediglich bis zur Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche reichen. Nachbarunterschriften liegen lt. Antrag vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See hat Kenntnis von dem Vorhaben und erteilt ihm sein gemeindliches Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2025 10:01 Uhr