16. Teilfortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern (Kapitel B V 7 Energieversorgung- Windenergie); Beteiligung am Verfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 08.05.2025
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf öffentlich
Der Planungsverband Südostoberbayern hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Fortschreibung des Kapitels B V 7 Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Energieversorgung und Abfallwirtschaft – Energieversorgung, Teil Windenergie des Regionalplans beschlossen. In diesem Zuge sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung neu gefasst werden. Damit verbunden ist eine vollständige Aufhebung der bisherigen Festlegungen zur Windenergienutzung.
Der Bedarf zur gegenständlichen Fortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern ist insofern gegeben, als eine Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 01.09.2013, zuletzt geändert am 16.05.2023, erforderlich ist, welches im Ziel 6.2.2 festlegt, dass in jedem Regionalplan im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen im erforderlichen Umfang festzulegen sind. Der erforderliche Umfang ergibt sich ebenfalls aus LEP 6.2.2 Z, welches als Teilflächenziel für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festlegt sowie aus dem § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), in welchem bayernweit ein Flächenbeitragswert von 1,8 % bis zum 31.12.2032 bestimmt ist. Mit den bereits im Regionalplan Südostoberbayern festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (aus der 10. und 17. Fortschreibung des Regionalplans) können die vorgegebenen Flächenziele des LEP nicht erreicht werden, weshalb die gegenständliche Teilfortschreibung notwendig ist.
Für die Gemeinde Taching a. See ist bisher im Bereich Rampelsberg eine Vorrangfläche festgesetzt. Auch künftig ist mit Nr. W 101 eine Vorrangfläche in diesem Bereich vorgesehen. Jedoch ist die Vorrangfläche nun größer geworden. Die Vorrangfläche Nr. W 101 erstreckt sich auf die Gemeindegebiete der Gemeinde Taching a. See, Palling und der Stadt Tittmoning.
Von Seiten der Verwaltung konnten keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Gemeinde Taching a. See festgestellt werden. Wenn Windkraftanlagen innerhalb von Vorranggebieten errichtet werden, sind diese nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. Sofern das Flächenziel bis zum 31. Dezember 2027 nicht erreicht wird, sind auch die Flächen außerhalb der Vorranggebiete im Außenbereich privilegiert. Sofern außerhalb der Windkraftvorranggebiete eine Windkraftanlage errichtet werden soll, kann die Gemeinde Baurecht bis zum 31. Dezember 2027 im Rahmen einer kommunalen Bauleitplanung schaffen.
Bisherige Darstellung der Windvorranggebiete:
Künftige Festlegung der Windvorranggebiete:
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die 16. Teilfortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern zur Kenntnis. Mit der vorliegenden Teilfortschreibung besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2025 10:01 Uhr