Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein (Wasserrecht und Bodenschutz)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 29.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgende Stellen haben Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
Frau Speigl schreibt Folgendes:
„Abwasserbeseitigung:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 09.11.2016.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 09.11.2016.
Bodenschutz:
Keine Einwände, jedoch unter der Maßgabe, dass die Altablagerung auf Fl.Nr. 1078 von der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht betroffen ist.
Hinweis:
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebietes 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete/Fachbereiche bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/Stadt.“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Über die Stellungnahme vom 09.11.2016 wurde bereits in der Sitzung am 30.03.2017 abgewogen. Ein erneuter Abwägungsbedarf besteht somit nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2019 15:00 Uhr