Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein (Untere Bauaufsichtsbehörde)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.07.2017 ö beschließend 7.1.1

Sachverhalt

  • Landratsamt Traunstein; SG 4.40 Untere Bauaufsichtsbehörde; Schreiben vom 30.05.2017

Herr Seeholzer schreibt Folgendes:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Taching am See“ von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.

Das Anschreiben, der Begründung bzw. der Satzungsbezeichnung sind jedoch in Bezug auf die Klarstellungssatzung aufeinander abzustimmen.
Außerdem sollten in Anbetracht der dörflichen Struktur und der Ortsrandlage auch Mindestanforderungen an die Gestaltung der zu erwartenden Gebäude gestellt und über die Umsetzung über Nebenbestimmungen gesichert werden. Dies betrifft insbesondere die Dachausbildung (Satteldach mit naturroter Ziegeldeckung und einer Dachneigung in Bandbreite des angrenzenden Gebäudebestandes) und die Fassadengestaltung (Lochfassade mit Putz- oder vertikal verschalter Holzoberfläche, keine grellen Farbanstriche, etc…).

Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anregungen werden berücksichtigt. Der Planer wird angehalten, die Innenbereichssatzung entsprechend zu ergänzen und die Festsetzungsvorschläge dem Gemeinderat erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:02 Uhr