Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.07.2017 ö beschließend 7.1.2

Sachverhalt

  • Landratsamt Traunstein; SG 4.14 Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 20.06.2017

Frau Antwerpen schreibt Folgendes:

„In der vorliegenden Satzung wurde die Eingriffsbilanzierung unter Nr. 2 der Begründung nicht nach den Grundsätzen des Leitfadens zur Bauleitplanung bearbeitet und bedarf daher einer Überarbeitung. Der ermittelte Ausgleichsfaktor von 0,3 ist grundsätzlich möglich, für die Berechnung des Ausgleichs ist aber gemäß Leitfaden als Grundlage die Gesamtfläche des Bebauungsplanes und nicht die versiegelte Fläche anzusetzen.

Bei der vorgeschlagenen Ausgleichsfläche handelt es sich um einen wasserzügigen bereits sehr naturnah bewachsenen Hangbereich. Diese Fläche eignet sich nicht für eine Bepflanzung mit Obstbäumen, wie in der Planung vorgesehen. Für die Ausgleichsfläche muss daher, wie im Leitfaden vorgesehen, zunächst eine Bestandserhebung durchgeführt werden, um eine genauere Einschätzung für eine Eignung als Ausgleichsfläche zu ermöglichen. Für die Ausgleichsfläche muss auch eine genauere Maßnahmenplanung erfolgen.
Bei der Darstellung der Eingrünung wurde nicht berücksichtigt, dass sich auf dem südlichen Bereich der Fläche, die als Eingrünung festgesetzt werden soll, bereits ein biotopkartiertes Gehölz befindet. Der Bestand ist im Plan als zu erhalten festzusetzen.
In den Festsetzungen sind der naturschutzrechtliche Ausgleich und die vorgesehenen Eingrünungsmaßnahmen getrennt darzustellen.

Wir bitten die Planung in den entsprechenden Punkten zu überarbeiten und erneut zur Beurteilung vorzulegen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgebrachten Anregungen werden berücksichtigt. Der Planer wird angehalten, die Innenbereichssatzung entsprechend zu ergänzen bzw. abzuändern. Die Planung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:02 Uhr