Stellungnahme vom Landratsamt Traunstein (Untere Immissionsschutzbehörde)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.07.2017 ö beschließend 7.1.3

Sachverhalt

  • Landratsamt Traunstein; SG 4.41 Untere Immissionsschutzbehörde; Schreiben vom 21.06.2017

Herr Sigmund schreibt Folgendes:

„Das zur Wohnbebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 32 ist dem Verkehrslärm der St 2105 und der TS 26 ausgesetzt. Nähere Angaben zum Verkehrslärm sind in den Planunterlagen nicht enthalten. Auf das IMS – Lärmschutz in der Bauleitplanung vom 25.07.2014, insbesondere auf Nr. II 4 zum Verkehrslärm, wird verwiesen.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anregungen werden zu Kenntnis genommen. Der Planer wird angehalten, nähere Angaben zum Verkehrslärm in den Planunterlagen aufzunehmen und die Planung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:02 Uhr