Stellungnahme von der Regierung von Oberbayern, Höh. Landesplanungsbehörde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.07.2017 ö beschließend 7.1.4

Sachverhalt

  • Regierung von Oberbayern; Höh. Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 23.05.2017

Frau Rothut schreibt Folgendes:

„Die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung:

Planung

Durch die vorliegende Satzung soll die Errichtung von max. zwei Einfamilienhäusern am nordöstlichen Ortsrand von Taching, südlich der Pallinger Straße (Kreisstraße TS 26), im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 32 der Gemarkung Taching a. See, ermöglicht werden. Der Geltungsbereich der Satzung hat einschließlich Ortsrandeingrünung und Ausgleichsfläche eine Größe von insgesamt ca. 0,25 ha. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die zur Bebauung vorgesehene Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 32 als Mischgebiet dargestellt.

Bewertung
Die Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 32 T der Gemarkung Taching a. See steht den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 32 T liegt gem. Informationsdienst Überschwemmungsgefährdeten Gebiete in Bayern (IÜG) in einem wassersensiblen Bereich. Um den Belangen des Hochwasserschutzes gerecht zu werden, bitten wir um Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.2.5 G).

Aufgrund der Lage südlich der Kreisstraße TS 26 und der im Osten verlaufenden Staatsstraße 2105 bitten wir zudem um Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde, um den Belangen des Lärmschutzes Rechnung zu tragen (vgl. Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLpIG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7).

Hinweis
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Planung wird mit den Fachbehörden abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:02 Uhr