Stellungnahme von der Handwerkskammer für München und Oberbayern, Betriebsberatungsstelle Traunstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.07.2017 ö beschließend 7.1.7

Sachverhalt

  • Handwerkskammer f. München u. Obb.; Betriebsberatungsstelle Traunstein; Schreiben vom 21.06.2017


Frau Hößl schreibt Folgendes:

„Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zu o.g. Einbeziehungssatzung.
Zum o.g. Planvorhaben bestehen von unserer Seite prinzipiell keine Anmerkungen oder Einwände.

Die im Planungsentwurf formulierte Feststellung, dass im angrenzenden Mischgebiet unmittelbar an den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung angrenzend kein Handwerksbetrieb angrenzt, kann von unserer Seite bestätigt werden; jedoch sind durchaus gewerbliche Nutzungen im Mischgebiet vorhanden.

Vor diesen Hintergrund regen wir, den Erlass der Einbeziehungssatzung als Anlass nehmend, die Gemeinde an, eine maßvolle Wohn- und Gewerbebebauung dem Gebietscharakter entsprechend im Ortsteil planerisch zu stärken und zu unterstützen. Das bedeutet auch die dörfliche Mischnutzung zu fördern und diese gemäß der Zweckbestimmung in der Baunutzungsverordnung (§ 6 BauNVO) in ihrem Charakter auch zukünftig weiterzuentwickeln. Dieser ist grundsätzlich über die Einhaltung eines Gleichgewichtes von Wohnnutzung sowie (nicht wesentlich störende) Handwerks- und Gewerbebetrieben definiert.

Gerade jene Flächen in Dorf- und Mischgebieten stellen für kleine und mittlere nicht wesentlich störende Handwerks- und Gewerbebetriebe wichtige Standorte dar - und damit auch Möglichkeiten, durch kleinteilige Nutzungsmischungen lebendige Wohnstandorte mitzugestalten.

Daher ist es aus unserer Sicht die Sicherung der Mischbauflächen an das Planungsareal angrenzend aber auch im gesamten Gemeindegebiet ein wichtiges Unterfangen, wird hier doch ein gleichwertiges und gleichgewichtiges Nebeneinander von Wohnen und kleinstrukturiertem Gewerbe zugelassen, ohne dass die gewerbliche Nutzung zugunsten des Wohnens in ihrem Bestehen und ihren Entwicklungsmöglichkeiten zurückstehen muss. Wir möchten sie daher bitten, Ihre Bemühungen zur Ansiedlung von gewerblicher Nutzung in den ausgewiesenen Mischbauflächengrundsätzlich weiter zu verfolgen und neben einer ausgewogenen qualitativen von allem eine quantitative Durchmischung des Gebietes anzustreben.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Da vorliegend eine Innenbereichssatzung aufgestellt werden soll, sind nach In-Kraft-Treten dieser Satzung lediglich Bauvorhaben zulässig, welche sich nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen. Dieses Vorgehen ist von Seiten der Gemeinde so gewünscht. Von einem Bebauungsplan mit einer Festsetzung als Mischgebiet wird daher abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:02 Uhr