Stellungnahme von der VG Waging a. See, Abwasserreferat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.07.2017 ö beschließend 7.1.8

Sachverhalt

  • VG Waging a. See; Abwasserreferat; Schreiben vom 13.06.2017

Herr Mayer schreibt Folgendes:

„Anbei die Stellungnahme des Abwasserreferates der Gemeinde Taching zum o. g. Vorhaben.

Anschluss Schmutzwasser (siehe beigefügte Übersichtskarte)

Der Anschluss an das öffentliche Schmutzwassersystem der Gemeinde Taching ist generell möglich. Die Entwässerungsrichtung ist aufgrund des vorherrschenden Geländeverlaufes nur nach Nordosten in Richtung der Pumpstation am Feuerwehrhaus Taching möglich.
Da sich die mögliche Bauparzelle jedoch auf der gegenüberliegenden Fläche Fl.Nr. 32, getrennt durch die Kreisstraße TS 26 von der best. Kanalisation befindet, müssen folgende Aspekte bei der Herstellung der Entwässerungsanlage berücksichtigt werden.

Es wird notwendig, die Kreisstraße 26 zu unterqueren (ggf. grabenlos je nach Vorgabe des Landkreises Traunstein). Dabei ist auf die parallel verlaufenden Straßenentwässerungsleitungen beidseitig der TS 26 zu achten. Weiterhin finden sich neben der Kreisstraße in Fahrtrichtung Palling, im Bankett- bzw. Gehwegbereich weitere Sparten z.B. Gehwegbeleuchtung, sowie die Druckleitung der Schmutzwasserableitung. Einige dieser Leitungen bzw. Sparten müssen deswegen gequert werden.

Die Bauarbeiten für die mögliche Erschließung der Bauparzelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 32 Gemarkung Taching sind u. a. aufgrund der o. g. Punkte deutlich anspruchsvoller, als bei anderen größenvergleichbaren Maßnahmen. Dies hat zu Folge, dass die anfallenden Baukosten dementsprechend ansteigen und vermutlich höher liegen, als der zu erwartende Herstellungsbeitrag.

Es ist zu prüfen, ob ggf. anfallende Baukosten (-Mehrkosten) für die Erschließung des Grundstückes dem Eigentümer der Bauparzelle weiter zu verrechnen sind.


Anschluss Regenwasser (siehe beigefügte Übersichtskarte)

Der Anschluss an das öffentliche Regenwassersystem ist ebenfalls möglich.
Die Anschlussstelle würde sich nach derzeitiger Erkenntnis jedoch im Südosten der Bauparzelle, ca. 80 Meter von dieser entfernt befinden. Die Baukosten für diese Leitungstrasse sollten ebenfalls dem Grundstückseigentümer der Bauparzelle weiterverrechnet werden.  
Folgende Punkte sind jedoch ggf. von Fachbehörden noch zu prüfen:
Wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung des Regenwassers
Privatrechtliche Gestattungen wie z.B. Leitungsrechte, Betretungsrechte

Weiterhin sind dem Bauherrn Rückhalte- bzw. Drosselmaßnahmen für das anfallende Oberflächen-/ Regenwasser innerhalb seiner Bauparzelle aufzuerlegen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden an den Grundstückseigentümer weitergeleitet. Die Baukosten für die Leitungstrassen sind aufgrund der Überlänge vom Grundstückseigentümer zu zahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:02 Uhr