Stellungnahme zum Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
Familie Riesemann schreibt Folgendes:
„Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin, hallo Ursula,
bei dem vom Planungsbüro Kleißl erstellten Plan für die Erstellung einer Einbeziehungssatzung auf dem Fl.-Stück Nr. 32 bitten wir um Übernahme bzw. Einarbeitung folgender Forderungen:
- Die zur Abgrenzung der Bauzone vorgesehenen Einfriedungshecke aus einer zweireihigen Bepflanzung ist mit heimischen Stauden oder Ziergehölzen herzustellen, die eine Wuchshöhe von 3 m nicht überschreiten.
- Max. seitliche Wandhöhe des Gebäudes wie in der Satzung festgelegt – 5,80 m. Ergänzung mit „bezogen auf das derzeitige Geländeniveau.
Begründung:
Ein in ihrer Höhe uneingeschränkte Heckenbepflanzung würde die Sicht zum See einschränken bzw. gänzlich verhindern. Damit verliert unser Grundstück erheblich an Wert und ferner kann bei unserer auf dem Grundstück betriebenen Ferienwohnung kein Seeblick mehr angeboten werden. Negativbeispiel einer uneingeschränkten Heckenbepflanzung ist die über 6 m hohe Thujen-Bepflanzung im Almfeld.
Eine Hochstammbepflanzung hat auch eine erhebliche Sichteinschränkung zur Folge, hat ökologisch keine Vorteile zum Halbstamm und ist sicher auch nicht im Interesse des Antragsstellers.
Alternativ dafür einen 4. Halbstamm. Im Übrigen sind im Bereich des Stampfer Grabens ohnehin unzählige Stauden und Laubbäume vorhanden, so dass eine weitere Bepflanzung fragwürdig ist.
Unabhängig von der Erstellung der Einbeziehungssatzung möchten wir darauf hinweisen, dass bei der geplanten Bebauung der mächtigen Grundwasserströme nicht verändert oder beeinträchtigt werden, was den Betrieb unserer Wasser-Wasser Wärmepumpe beeinflussen könnte. Die Bauweise ist darauf abzustimmen. Evtl. ist eine hydrologische Begutachtung erforderlich.
Die dinglich festgelegte Drainage zur Ableitung unseres Sickerwassers am Rand des Grundstückes ist bei der Festlegung der Baugrenzen zu beachten. Die Leitung verläuft im Abstand von ca. 2 m parallel zum Grundstück Fl.-Nr. 32.1 in einer Tiefe von ca. 2m.
Grundsätzlich haben wir – wie mit unseren Nachbaren bereits besprochen – bei Übernahme o.g. Wünsche/Forderungen keine Einwände gegen die geplante Bebauung, auch wenn sie für uns mit einer nicht unerheblichen Wertminderung unseres Grundstückes verbunden ist.“