Antrag auf Baugenehmigung durch die Gemeinde Taching a. See zur Nutzungsänderung der bestehenden gewerblichen Halle für den gemeindlichen Bauhof auf dem Grundstück Fl.Nr. 1966/4 der Gemarkung Taching (Mühlstr. 24)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 27.07.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die Nutzungsänderung des Gebäudes Mühlstraße 24 in einen gemeindlichen Bauhof ist ein Bauantrag erforderlich. Außerdem sollen im Gebäudeinneren bauliche Änderungen vorgenommen werden. Das Gebäude befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Eine Nutzungsänderung ist nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Bauvorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Die Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen nach § 35 Abs. 3 BauGB kann nicht festgestellt werden. Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich eine Gewerbefläche dar.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Erich Koller fragte, ob beim Bauhof im Bereich des Waschplatzes ein Ölabscheider eingebaut werden müsse. Bürgermeisterin Ursula Haas bejahte dies. Gemeinderatsmitglied Max Streibl fragte, welche Räume nach dem Umbau beheizbar sind. Haas sagte, dass derzeit bereits alle Räume beheizbar sind. Franz Obermeyer wies darauf hin, dass der Zigaretten-Automat, welcher nicht mehr funktioniert, beseitigt werden müsse.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:02 Uhr