Stellungnahme von der Unteren Bauaufsichtsbehörde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.09.2017 ö beschließend 8.2.1

Sachverhalt

  • Landratsamt Traunstein; SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 22.08.2017

Herr Seeholzer schreibt Folgendes:

„Die von der Gemeinde beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes wird von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Kenntnis genommen.

Die vorliegende Planung weist einen vergrößerten Umgriff gegenüber der momentan im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbefläche aus, entsprechend liegt derzeit ein Verstoß gegen das Entwicklungsgebot vor. Aus ortsplanerischer Sicht ist die Vergrößerung problematisch, weil das Gewicht des Bebauungszusammenhangs in Haus ohnehin sehr gering ist.
Deshalb kann der neue Umgriff nur hingenommen werden, wenn eine adäquate Einbindung in den Landschaftsraum gelingt, eine einvernehmliche Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist unabdingbar.
In Hinblick auf die dörfliche Struktur von Haus und der ansässigen Baudenkmäler sollte man auch an die Gestaltung der zukünftigen Baukörper eine erhöhte Anforderung stellen. Dies betrifft insbesondere die Materialität der Gebäude (Zulässigkeit beschränken auf Putz- und Holzfassaden), die Kubatur (langgestreckte Baukörper mit geringeren Breiten als die derzeit erlaubten 25m, Satteldach mit Ziegeldeckung, etc.) und die Freiflächengestaltung (Flächenbefestigung unter 13.3 ist zu vage, natürliche Übergänge zum Außenbereich bzw. zu den Nachbargrundstücken sollten zusätzlich festgesetzt werden, etc.). Auch die Werbeanlagen sind noch konkreter zu reglementieren, Pult- und Flachdächer sollten außerdem nur bei Neben- und Zwischengebäuden ermöglicht werden.
Die derzeitigen Höhenlagen mit Aufschüttungen von über 1,5m sind ortsplanerisch nicht vertretbar, außerdem bedarf die Topographie eine deutlich differenziertere Höhenfestsetzung. Stützmauern sind außerdem in der Anzahl zu begrenzen. Es sollten außerdem zwischen den noch zu teilenden Grundstücken Bereiche geschaffen werden, die vernünftige Geländeübergänge und eine Durchgrünung zwischen den bebauten Bereichen ermöglichen (Trennstreifen).

Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Dass derzeit das Entwicklungsgebot noch nicht eingehalten wird, ist bekannt. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu überarbeiten.
Die Planung wird mit der unteren Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmt, damit eine Einbindung in den Landschaftsraum funktioniert. Die Anregungen zu den Festsetzungen hinsichtlich der Gestaltung zu den zukünftigen Baukörpern wird beachtet. Der Planer wird angehalten, entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan aufzunehmen. Im Rahmen der Erschließung werden die konkreten Höhenlagen für die einzelnen Gebäude noch festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:04 Uhr