Stellungnahme von der Regierung von Oberbayern (Höh. Landesplanungsbehörde)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.09.2017 ö beschließend 8.2.4

Sachverhalt

  • Regierung von Oberbayern; Höh. Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 21.08.2017

Frau Rothut schreibt Folgendes:

„Die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde gem. § 4 Abs. 1 BauGB wie folgt Stellung:

Planung
Die Gemeinde Taching a. See plant zehn gewerbliche Bauparzellen im südöstlichen Anschluss an die bestehende Bebauung im Ortsteil Haus auszuweisen, um die Ansiedlung neuer Unternehmen zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilfläche der Grundstücke Fl.Nrn. 754, 754/4, 757, 758/2, 759, 856, 899 und 205 der Gemarkung Tengling. Er hat einschließlich der südwestlich angrenzenden Ausgleichsfläche eine Größe von insgesamt ca. 4,2 ha, wovon die Nettobaufläche für das Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die seitliche Wandhöhe der Gebäude soll max. 7 m betragen. Gemäß Bebauungsplan sollen in dem Gewerbegebiet u. a. Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig sein. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich zum Teil als Gewerbegebiet sowie als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Laut Planunterlagen ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.

Berührte Belange
Siedlungsstruktur
Die geplante Erweiterung des im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ausgewiesen ca. 1,8 ha großen Gewerbegebietes in Haus, in Richtung Osten sowie Süden, war bereits Gegenstand einer Besprechung bzw. Voranfrage im Jahr 2016. Im Rahmen der Neuaufstellung hatten wir nach einer Ortseinsicht festgestellt, dass der bauliche Bestand in Haus insgesamt über ein gewisses Gewicht verfügt, so dass Haus als eine geeignete Siedlungseinheit für die Anbindung der neuen Siedlungsfläche im vorgesehenen Umfang angesehen werden konnte (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 3.3. Z).

In der Besprechung/Voranfrage haben wir dargelegt, dass die geplante Erweiterung nur unter der Voraussetzung, dass der im Flächennutzungsplan dargestellt westliche Bereich des Gewerbegebietes zurückgenommen wird, noch als maßvolle Erweiterung angesehen werden kann. Laut Planunterlagen soll die Ausdehnung der Gewerbeflächen bis an die Staatsstraße, aufgrund der starken Hanglage in diesem Bereich, auch nicht weiter verfolgt werden.

Ferner sei der Flächenbedarf für die geplante Ausweisung, aufgrund der raumordnerischen Erfordernisse des Flächensparens (vgl. LEP 1.1.3 G, 3.1 G, Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B II 1 G) und des Vorrangs der Innenentwicklung vor Außenentwicklung (vgl. LEP 3.2 Z), nachvollziehbar darzulegen.
In der Begründung des Bebauungsplanes wird lediglich festgestellt, dass die Erforderlichkeit für die geplante Ausweisung insbesondere aus dem anhaltenden allgemeinen Bedarf zu konkretisieren (z.B. durch die Auflistung von Interessenten oder angefragten Branchen).

Wir weisen erneut darauf hin, dass die geplante Ausweisung nur mit den raumordnerischen Erfordernissen der Siedlungsstruktur in Einklang gebracht werden kann, sofern der westliche Bereich des im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebietes tatsächlich zurückgenommen und der Flächenbedarf konkret nachgewiesen wird.

Natur und Landschaft
Auf eine an die Umgebung angepasste Bauweise und schonende Einbindung der geplanten Neubauten in das Orts- und Landschaftsbild ist zu achten (vgl. LEP 7.1.1 G, RP 18 B II 3.1 Z). Die Planung ist diesbezüglich eng mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Insbesondere aufgrund des südlich angrenzenden flächenhaften Naturdenkmals „Verlandeter Moränenweiher südöstlich von Haus“, das in der amtlichen Biotopkartierung als Biotop Nr. 7942-0143 sowie in der Artenschutzkartierung erfasst ist, ist zudem den Belangen des Artenschutzes, im Sinne des raumordnerischen Erfordernissen LEP 7.1.6 G, in Abstimmung mit Letzterer Rechnung zu tragen. Die für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind ebenfalls in Abstimmung mit dieser festzulegen.

Denkmalschutz
Aufgrund der in einer Entfernung von ca. 70 bzw. 110 m nordwestlich des geplanten Baugebietes vorhandenen Baudenkmäler Nr. D-1-89-150-17 (frei stehender Bundwerkstadel) und Nr. D-1-89-150-18 (Bundeswerkstadel – Südflügel des Dreiseithofes) sowie des in ca. 170 m Entfernung im Nordwesten vorhanden Bodendenkmals Nr. D-1-7942-0013 (Burgstall des hohen und späten Mittelalters – „Altentörring“ bzw. „Schlossberg“), ist den Belangen des Denkmalschutzes in enger Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde (untere Denkmalschutzbehörde) Rechnung zu tragen (vgl. LEP 8.4.1 G, RP 18 B VIII 3.3.2 G).

Wasserwirtschaft
Das Plangebiet befindet sich teilweise in einem wassersensiblen Bereich (vgl. Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern – IÜG). Um den Belangen des Hochwasserschutzes gerecht zu werden (vgl. LEP 7.2.5 G), ist die Planung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein abzustimmen.

Lärmschutz
Aufgrund der nordwestlich vorhandenen Wohnnutzung ist den Belangen des Lärmschutzes in Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde Rechnung zu tragen (vgl. Bayerisches Landeplanungsgesetz (BayLpIG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7).

Ergebnis
Unter der Voraussetzung, dass die Darstellung des Gewerbegebietes im Flächennutzungsplan um den westlichen Bereich zurückgenommen wird und die Gemeinde den Flächenbedarf für die geplante Ausweisung nachvollziehbar darlegt, kann der Bebauungsplan „Haus“ mit den raumordnerischen Erfordernissen der Siedlungsstruktur in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus wäre den Belangen von Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz sowie des Denkmal-, Hochwasser- und Lärmschutzes, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung zu tragen.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden beachtet. Die Planung wird mit den jeweiligen Fachbehörden abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:04 Uhr