Stellungnahme von der Bayernwerk Netz GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.09.2017 ö beschließend 8.2.9

Sachverhalt

  • Bayernwerk Netz GmbH; Schreiben vom 17.08.2017

Die Bayernwerk Netz GmbH schreibt Folgendes:

„Zu oben genannten Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:

In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH.

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Hinweise werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:04 Uhr