Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.09.2017 ö beschließend 9.1.2

Sachverhalt

  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 21.07.2017

Herr Stettwieser schreibt Folgendes:

„Mit der erneuten Vorlage der Planungsunterlagen (Stand 15.06.2017) zur Änderung des Bebauungsplanes „Tengling-Thalwies“ ergeben sich keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte.

Unser hierzu bereits ergangenen Stellungnahmen vom 12.11.2015 und vom 09-06-2016 gelten weiterhin uneingeschränkt.

Lieder findet sich in Punkt 4 (Höhenentwicklung) der Begründung zum Bebauungsplanentwurf die Formulierung „…bis mind. 30 cm unter UK Kellerdecke …“.
Dies ist widersprüchlich. Wir bitten noch klarzustellen, dass Keller nicht zulässig sind.

Das Landratsamt (Abteilung 6 - Gesundheit und SG 5.16 - Wasserrecht) erhält einen Abdruck der Stellungnahme.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Anregung wird beachtet. Der Planer wird angehalten, den Bebauungsplanentwurf entsprechend zu ändern. Die Stellungnahmen vom 12.11.2015 und vom 09.06.2016 wurden bereits abgewogen, sodass kein erneuter Abwägungsbedarf besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:04 Uhr