Die Firma ENERTEC Consulting GmbH stellt einen Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung am Gebäude Hotel Wölkhammer mit Einbau von Wohnungen und Erstellung einer Schallschutzwand mit Carport für 20 Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 674/1 der Gemarkung Waging (Haslacherweg 3). Das Antragsgrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hägfeld“. Der Bebauungsplan setzt im Plangebiet ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind Wohngebäude in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig.
Die Vertreter der Firma ENERTEC Consulting GmbH sowie der Planer Marcus Kleißl waren in der Sitzung anwesend zur Beantwortung etwaiger Fragen. Folgende Maßnahmenbeschreibung ist vorab eingereicht worden: „Das vorhandene Gebäude bleibt in der vorhandenen Kubatur weitgehend erhalten, es erfolgt nur ein Abbruch des erdgeschossigen Schlachthausanbaues an der Ostseite des Gebäudes um hier Terrassen für die Erdgeschosswohnung zu erhalten.
Bauliche Änderungen:
a) Kellergeschoss:
baulich nur geringfügige Änderungen an nichttragenden Bauteilen sowie die
Umstellung der Heizung von Öl auf Erdgas.
b) Erdgeschoss:
Hier ist der Einbau eines zusätzlichen Treppenhauses mit Personenaufzug.
vorgesehen, Umbau der vorhandenen Gast- + Aufenthaltsräume, Seminar- und der Nebenräume mit Einbau von Wohnungen.
5 Wohnungen von 60 bis 120 m²
3 Wohnungen unter 50 m²
c) 1. Obergeschoss:
Umbau der bestehenden Gästezimmer und Aufenthaltsräume in Wohnungen
mit Einbau des zusätzlichen Treppenhauses mit Personenaufzug.
6 Wohnungen von 60 bis 120m²
2 Wohnungen unter 50 m²
d) 2. Obergeschoss:
Umbaumaßnahmen wie 1. OG
6 Wohnungen von 60 bis 120 m²
2 Wohnungen unter 50 m²
e) Dachgeschoss:
die 2 vorhandenen Wohnung an den Süd- und Nordseiten sollen erhalten
bleiben, im nichtausgebauten Dachgeschoss sollen Wohnungen mit entsprechenden Dachloggien eingebaut werden.
2 Wohnungen vorhanden von 80 bis 150 m²
3 Wohnungen neu unter 50 m²
f) Gesamtwohnungen
19 Wohnungen über 50 m² > 38 Stellplätze (10 % Besucher)
10 Wohnungen unter 50 m² > 10 Stellplätze (10 % Besucher)
Neben den geschilderten Umbauten werden auch entsprechende Maßnahmen im Rahmen des neuen Energieeinspargesetzes (EnEV) und für den baulichen Brandschutz durchgeführt.“
Entsprechend der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung in der Fassung vom 11.10.2017 der Marktgemeinde Waging a. See ist die Herstellung von gesamt 48 Stellplätze notwendig. Die beantragte Schallschutzwand mit Carport soll südlich in Richtung Staatsstraße 2105 errichtet werden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Staatsstraße und wegen einer eventuellen Einschränkung des Sichtfeldes ist das Vorhaben mit dem Staatlichen Bauamt Traunstein abzustimmen.