Antrag auf Vorbescheid von Matthias u. Christine Rehrl zum Einbau einer Wohnung als Nutzungsänderung in den bisher landwirtschaftlich genutzten Heuboden auf dem Grundstück Fl. Nr. 777 der Gemarkung Tettenhausen (Hahnbaum 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 07.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 07.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr und Frau Matthias und Christine Rehrl beantragen den Vorbescheid zum Einbau einer Wohnung als Nutzungsänderung in den bisher landwirtschaftlich genutzten Heuboden auf dem Grundstück Fl. Nr. 777 der Gemarkung Tettenhausen (Hahnbaum 1). Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich und ist als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan festgesetzt. Nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist eine Änderung der bisherigen Nutzung eines landwirtschaftlichen Gebäude zulässig, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient, die äußere Gestaltung im Wesentlichen gewahrt bleibt, das Gebäude vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise genehmigt worden ist, das Gebäude im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle steht und max. 3 Wohnungen eingebaut wurden. Bei einer Nutzungsänderung hat der Eigentümer eine Verpflichtung einzugehen, dass keine Neubebauung als Ersatz für den Heuboden vorgenommen wird.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2018 15:33 Uhr