Gegenvorstellung hinsichtlich der Dachform zum Bescheid vom 10.09.2018 zur Errichtung eines Doppelcarports von Raphael und Jeannette Böhm
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 07.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Raphael und Jeannette Böhm haben eine Gegenvorstellung (formloser Rechtsbehelf) gegen den o. g. Bescheid vom 10.09.2018 vorgebracht. In diesem Bescheid wurde, wie vom Bau- und Werkausschuss in der Sitzung vom 05.09.2018 beschlossen, der Bau eines Carports nur unter der Voraussetzung der Satteldacheindeckung erlaubt. Nach Erhalt dieses Bescheids wird nun von den Eheleuten Böhm mit Begründung, sowie einer Dokumentation von vergleichbaren Fällen unter erneuter Vorlage im Bau- und Werkausschuss, die Realisierung eines flachgeneigten Pultdaches anstatt des Satteldaches beantragt.
Diskussionsverlauf
Es kam die Frage auf, ob die Dachform sich in Form und Gestaltung der des benachbarten Garagengebäudes anpasst. Man kam überein, dass dies im Beschluss festgelegt werden soll.
Ferner wurde den Mitarbeitern des Bauamts aufgetragen in Zukunft bei jedem Antrag auf Befreiung vom Bauherrn mindestens eine Skizze des geplanten Objekts einzufordern.
Beschluss
Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Es wird einer isolierten Befreiung für die Pultdachgestaltung zugestimmt.
Die Dachausführung und-neigung ist in Form und Gestaltung an das
benachbarte Garagengebäude anzupassen. Vor der Realisierung ist dem Bauamt der VG Waging a. See eine entsprechende Skizze vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2018 15:33 Uhr