Landratsamt Traunstein; SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Schreiben vom 14.05.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 05.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 05.12.2018 ö beschließend 2.1.4

Sachverhalt

Frau Speigl schreibt Folgendes:

„Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Erlaubnispflicht bzw. Anwendbarkeit der NWFreiV ist durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen.

Hinweis:
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebietes 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete/Fachbereiche bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentliche Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/ Stadt.“

Würdigung:

Es darf dazu auf die unten genannten Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes verwiesen werden, das in seiner Stellungnahme auf die Beseitigung des Niederschlagswassers ausführlich eingeht.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss verweist dazu auf die unten angesprochene Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes und die Beschlussfassung dazu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2019 15:21 Uhr