Deutsche Telekom Technik GmbH; Schreiben vom 17.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 05.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 05.12.2018 ö beschließend 3.1.8

Sachverhalt

Herr Hengstberger schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Information, Ihr Schreiben ist am 11.09.2018 per Mail bei uns eingegangen.

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 11.03.2016 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.“

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Inhalt des Schreibens der Deutschen Telekom AG vom 11.03.2016:

„Vielen Dank für die Information. Ihr Schreiben ist am 22.02.2016 bei uns eingegangen. Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Geltungsbereich befindet sich eine Telekommunikationslinie der Telekom (Hauszuführung), die wegen der geplanten Baumaßnahme verlegt werden muss. Wir beantragen, dem Träger des Vorhabens aufzuerlegen, die Kosten der Telekom für die Verlegung ihrer TK-Linie zu tragen oder die Planungen so zu verändern, dass die betroffene TK-Linie der Telekom in ihrer jetzigen Lage verbleiben kann. Bezüglich der Kostenübernahmevereinbarung soll sich der Vorhabenträger mit unserem Herrn Ludwig Kronwinkler in Verbindung setzen.
Wir bitten Sie, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig (ca. 6 Monate) vor Baubeginn mit uns abzustimmen.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die versorgungstechnischen Hinweise gemäß Schreiben vom 11.03.2016 werden beachtet bzw. dem künftigen Investor für dessen Planungen zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2019 15:21 Uhr