Anpassung der Vergaberichtlinien für Baugrundstücke


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 22.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 22.11.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde von der Kommunalaufsicht im Landratsamt hingewiesen, dass beim Erlass der Vergaberichtlinien in der Marktgemeinderatssitzung am 02.08.2018 ein unzutreffendes Durchschnittseinkommen in der Gemeinde zugrunde lag. Das Durchschnittseinkommen in der Gemeinde laut Statistik für das Jahr 2013 beträgt 35.251 €. Es besteht die Möglichkeit, das Durchschnittseinkommen mit dem Lohnindex auf das Jahr 2017 hochzurechnen. Dabei gibt es zwei Indexzahlen, den Reallohnindex und den Nominallohnindex. Laut Auskunft des Bayerischen Gemeindetages können beide Indexmodelle zur Hochrechnung verwendet werden.


Ein Ehepaar mit zwei Kindern darf z.B. nach der neuen Obergrenze ein Einkommen in Höhe von 92.789 € pro Jahr haben.

Nachdem bei den vorgeschriebenen Einkommensgrenzen die Gefahr besteht, dass immer wieder Antragsteller diese überschreiten, haben wir alle Möglichkeiten ausgelotet, hier noch Verbesserungen zu erreichen. Zulässig wäre noch, dass bei Prüfung der Einkommensgrenze aus den Einkommen der letzten drei Jahre ein Durchschnitt gebildet wird. Es gibt immer wieder Antragsteller, die in einem Jahr mehr verdient haben und deswegen aus der Wertung für die Grundstücksvergabe fallen, was ungerecht ist. Bei einem Durchschnittseinkommen aus den letzten drei Jahren verteilt sich die Einkommensspitze aus dem einem Jahr und der Bewerber kommt in den meisten Fällen noch in die Wertung zur Grundstücksvergabe. Nachdem die Leitlinien nicht entgegenstehen, ist die Bildung eines Durchschnittseinkommens auch aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags und der Kommunalaufsicht rechtlich zulässig und wird auch von einigen anderen Gemeinden bereits praktiziert.

Diskussionsverlauf

GL Röckenwagner berichtete, dass die am 02.08. beschlossenen Richtlinien von der Rechtsaufsicht geprüft wurden und der Hinweis erfolgte, dass das zugrunde gelegte Durchschnittseinkommen zu hoch angesetzt wurde. Auch der Passus, dass die Gemeinde den vollen  Zuwendungswert zurückfordern darf, wenn ein Grundstück innerhalb der Bindefrist von 15 Jahren weiterverkauft wird, ist nicht rechtmäßig. Der von der Gemeinde zurückzufordernde Betrag darf maximal 1/15 pro Jahr für die noch verbleibende Restlaufzeit der Bindefrist betragen. Ein weiterer Änderungsvorschlag wurde von der Verwaltung erarbeitet. Die Bildung eines Durchschnittseinkommens aus den letzten drei Jahren verhindert, dass Bewerber wegen eines Ausreißers in einem Jahr bei der Einkommensprüfung abgelehnt werden müssen. Nach kurzer Diskussion fasste der Marktgemeinderat folgenden

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beschließt, die gemeindlichen Vergaberichtlinien wie folgt anzupassen:
  1. Das maßgebliche Einkommen gemäß Ziffer I. a) wird auf 39.007 € festgelegt.
  2. Bei der Einkommensprüfung unter Ziffer I. a) wird das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers aus den letzten drei Kalenderjahren vor Antragstellung zugrunde gelegt.
Die dem Beschluss als Anlage beiliegenden Richtlinien werden Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 13:51 Uhr