Entlastung zur Jahresrechnung 2017 der Marktgemeinde Waging a. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 13.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 13.12.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung sollte nach Aufklärung der Prüfungsfeststellungen bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Entlastung erfolgen. Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2017 erfolgte und alle Feststellungen erledigt sind, kann die Entlastung erteilt werden. Durch die Entlastung, so Kämmerer Kraus, wird zum Ausdruck gebracht, dass der Rat mit der Abwicklung des Haushalts im Haushaltsjahr 2017 einverstanden war, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwände verzichtet. Wegen persönlicher Beteiligung ist der 1. Bürgermeister von der Beschlussfassung auszuschließen.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Marktgemeinde Waging a. See für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen dem 1. Bürgermeister als dem Leiter der Gemeindeverwaltung die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 13:52 Uhr