Beratung und Beschlussfassung über den Betrieb des Tenglinger Strandbades als Badestelle und Einführung einer Parkgebühr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö 3

Sachverhalt

Mittlerweile hat die Gemeinde einen Arbeitsvertag mit einem Rettungsschwimmer abgeschlossen und das Arbeitsverhältnis beginnt am 19.05.2018. Bürgermeisterin Haas informiert, dass sie morgen ein gemeinsames Treffen an den Strandbädern mit dem Rettungsschwimmer Xander Mühlbauer, Campingwart Wolfgang Weiß, Mitgliedern der WW, Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung Florian Mühlbacher, Kämmerer Bernhard Kraus und Bauhofleiter Richard Schweiger organisiert hat. Bei dem Treffen sollen organisatorische Details, die Festlegung der Badezonen und sicherheitsrelevante Aspekte besprochen werden. In der Diskussion kommt der Rat überein, den Rettungsschwimmer Mühlbauer am Tenglinger Strandbad einzusetzen und nicht wie ursprünglich geplant am Tachinger Strandbad. Grund dafür ist, dass voraussichtlich ab Mitte Juni eine Rettungsschwimmerin am Tachinger Strandbad den Aufsichtsdienst übernehmen könnte und dass das Tenglinger Bad stärker frequentiert ist. Etwa 2/3 der Eintrittsu msätze werden in Tengling erwirtschaftet und 1/3 in Taching. Sollte jedoch aus bisher nicht bekannten Gründen keine Einstellung möglich sein, wird vorgeschlagen, dass das Bad in Taching als Badestelle betrieben werden soll. Attraktionen, wie z. B. der Sprungturm und andere Einbauten würden dann nicht mehr erfolgen. Auch ein Eintritt wird bei einer Badestelle nicht mehr kassiert. Um den Einnahmeausfall aus den Eintrittsgebühren zumindest teilweise ausgleichen zu können, wird die Einführung einer Parkgebühr vorgeschlagen. Vorgeschlagen werden 4 € je PKW/Motorrad o.ä. Bzgl. der Sprungtürme entsteht im Rat eine kontroverse Diskussion. Während der Badesaison zeigt sich immer wieder, dass der Sprungturm oft nicht ordnungsgemäß benutzt wird. Es kam immer wieder vor, dass mehrere Personen sich auf dem Sprungbrett befanden. Bürgermeisterin Haas ist es ein großes Anliegen, dass aus haftungsrechtlichen Gründen notwendige Vorkehrungen getroffen werden, um die der Gemeinde obliegende Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Welche Vorkehrungen im Detail dazu umzusetzen sind, soll ein Jurist oder ggf. der KUVB klären. Mitglied des Gemeinderats Sepp Huber informiert, dass von Seiten der Tenglinger Wasserwacht signalisiert wurde, dass einzelne Mitglieder der Wasserwacht auf Anstellungsbasis bei der Gemeinde den Rettungsschwimmerdienst übernehmen würden. Auch mit den Verantwortlichen der Wasserwacht, so Bürgermeisterin Haas, wurde für morgen ein Besprechungstermin angesetzt. Auch über mögliche Anstellungen soll dann gesprochen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hält am Weiterbetrieb der Seebäder fest, sofern die erforderliche Wasseraufsicht durch Rettungsschwimmer gewährleistet ist. Bei evtl. erforderlichem Betrieb als Badestelle beschließt der Gemeinderat Taching a. See die Einführung einer Parkgebühr von 4 € je PKW/Motorrad o.ä.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:17 Uhr