Antrag von Hildegard Mayer auf Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Mauerham zum Anbau an das bestehende Autohaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 495/1 der Gemarkung Taching (Mauerham 19)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 16.05.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für das Bauvorhaben von Frau Hildegard Mayer zum Anbau an das bestehende Autohaus in Mauerham hat der Gemeinderat bereits in der Sitzung am 14.03.2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Bei der Prüfung des Bauantrages im Landratsamt Traunstein wurde festgestellt, dass die aktuelle Innenbereichssatzung die maximal zulässige Grundfläche für Gebäude auf 750 qm beschränkt. Das Betriebsgebäude von Frau Mayer weist nach dem Anbau eine Grundfläche von insgesamt 819,3 qm auf.
Frau Mayer stellt nun einen Antrag auf Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung wegen der nicht eingehaltenen Grundfläche von max. 750 qm.

Der Antrag wird wie folgt begründet:
  • Der Neubau wird auf der bereits vorhandenen Tiefgarage und deren Abfahrt errichtet. Eine nur teilweise Überbauung der Tiefgaragenabfahrt, um die maximal zulässige Grundfläche zu erreichen, ist ausführungsbedingt sehr aufwändig und nicht sinnvoll.
Aus gestalterischer Sicht ist dies auch keine Ausführung, die zu favorisieren ist.
  • Es werden durch den Bau keine zusätzlichen Flächen versiegelt.
  • Aus gestalterischer Sicht stellt die Überbauung der Tiefgaragenabfahrt in dieser Art und Weise eine erhebliche Aufwertung dar.
  • Aus betrieblichen Anforderungen entstehen im Winter keine Probleme mehr hinsichtlich des Winterdienstes.
  • Für die Ausstellungsräume des Kfz-Hauses werden von den Fahrzeugherstellern Mindestflächen gefordert. Diese können nur mit dem entsprechend geplanten Bau eingehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen der Innenbereichssatzung „Mauerham“ wegen der nicht eingehaltenen maximal zulässigen Grundfläche (819,3 qm statt 750 qm) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:17 Uhr