Antrag auf Baugenehmigung von Markus und Bettina Stadlberger zum Anbau eines Wintergartens auf der Westseite des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2146/10 der Gemarkung Taching (Mühlstraße 29)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 28.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.06.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Eheleute Markus und Bettina Stadlberger beabsichtigen den Anbau eines Wintergartens auf der Westseite des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2146/10 der Gemarkung Taching (Mühlstr. 29). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tachinger Feld“. Eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsfahren ist nicht möglich, weil nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Zwar hält das Vorhaben die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen ein, nicht aber die im B-Plan festgesetzte Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung und die für Hauptgebäude auf 130 qm begrenzte Grundfläche. Im Bebauungsplan ist festgesetzt: „Als Dachform ist für die Hauptgebäude ein Satteldach mit Dachüberstand und einer Dachneigung von 24 – 27 Grad vorzusehen.“ Tatsächlich ist der Wintergarten mit einem 12 Grad steilen Pultdach als Glas-/Stahlkonstruktion geplant. Die Grundfläche für das Hauptgebäude beträgt nach dem Anbau 132 qm, so dass die Festsetzung im B-Plan um 2 qm überschritten wird.
Alle angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift auf den Planunterlagen zugestimmt.


Wegen der Abweichungen vom Bebauungsplan haben die Antragsteller einen Antrag auf Befreiung gestellt, der wie folgt begründet wird:
„Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird bezüglich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung beim Anbau des Wintergartens abgewichen. Die Grundfläche inkl. Überdachung beträgt neu 132 qm. Dies bedeutet eine geringfügige Überschreitung von 2 qm lt. Bebauungsplan. Die Abweichungen erscheinen städtebaulich vertretbar, eine Beeinträchtigung der Nachbarn ist nicht zu erwarten.
Begründung: Es ist geplant, den Wintergarten im Sommer als Terrassenüberdachung zu nutzen, wobei die Seitenelemente als Windschutz dienen. Gleichzeitig dient er im Winter als energetische Pufferzone. Wir bitten Sie, den Abweichungen zuzustimmen.“

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz BauGB wird erteilt. Wegen der abweichenden Dachgestaltung und wegen der Überschreitung der zulässigen Grundfläche (132 qm statt 130 qm) bzw. Grundflächenzahl wird der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Tachinger Feld“ zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:18 Uhr