Antrag auf Baugenehmigung von Bernhard und Maria Poschner zum Anbau eines Balkons und einer Terrassenüberdachung am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/4 der Gemarkung Tengling (Thalwies 12 a)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 28.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.06.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Eheleute Bernhard und Maria Poschner beabsichtigen den Anbau eines Balkons und einer Terrassenüberdachung am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/4 der Gemarkung Tengling (Thalwies 12 a). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Thalwies II“ in der Änderungsfassung vom 15.06.2016 (Satzungsbeschluss).
Eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsfahren ist nicht möglich, weil nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Wegen der Abweichungen vom Bebauungsplan liegt ein Befreiungsantrag der Antragsteller vom 30.04.2018 mit folgendem Inhalt vor:

„Bei der geplanten Terrassenüberdachung w erden Festsetzungen des oben bezeichneten Bebauungsplans überschritten bzw. nicht eingehalten. Ich bitte deshalb um die dafür erforderlichen Befreiungen in folgenden Punkten:

Überschreiten der Baugrenze:  Für die geplante Überdachung der Terrasse ist die Überschreitung der Baugrenze erforderlich.
Begründung:  Die Terrassenüberdachung soll über die bestehende Terrasse errichtet werden. Deren Vorderkante überschreitet die Baugrenze. Die Überdachung soll die Terrasse vollumfänglich überdecken.

Überschreitung der Grundfläche (max. 160 qm):  Die Terrassenüberdachung überschreitet die zulässige Grundfläche 21,40 qm (volle Dachfläche angesetzt; bei Ansatz der Fläche, die von Stützen begrenzt wird um 13,23 qm).
Begründung:  Die Terrassenüberdachung soll über der bestehenden Terrasse errichtet werden. Durch die Überdachung kommt es zu keiner zusätzlichen Bodenversiegelung.

Abweichung von der Festsetzung zu Satteldach, Dachneigung und Dacheindeckung:  Die Überdachung soll ein Pultdach mit 8,7 Grad Dachneigung und Glasdach erhalten.
Begründung: Ein Satteldach wäre aus optischen Gründen nicht vertretbar (Frist parallel zur kürzeren Gebäudeseite). Bei einer Dachneigung von mindestens 21 Grad müsste die Überdachung über Ok Balkon angesetzt werden. Eine Eindeckung mit Dachziegeln würde Besonnung und Belichtung des angrenzenden Wohnhauses erheblich beeinträchtigen.

Bei der geplanten Terrassenüberdachung handelt es sich aufgrund der geringen Größe um ein untergeordnetes Bauteil. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Abweichung ist unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Alle angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift auf den Planunterlagen zugestimmt.


Mit Ausnahme der Eigentümerin des nördlich angrenzenden Grundstücks (wohnt in Berlin) haben alle angrenzenden Eigentümer der Planung zugestimmt.“


Mitglied des Gemeinderats Markus Poschner wird wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz BauGB wird erteilt. Wegen der Überschreitung der Baugrenze, der Überschreitung der Grundfläche und der abweichenden Dachgestaltung wird jeweils einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thalwies II“ zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:18 Uhr