Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) von Alztaler Wohnbau GmbH zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit Abriss des Nebengebäudes und Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 96 der Gemarkung Taching (Kirchberg 10)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 28.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.06.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Firma Alztaler Wohnbau GmbH vertreten durch Herrn Alexander Thusbaß beantragt die Nutzungsänderung (Tektur) eines Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit Abriss des Nebengebäudes und Errichtung von Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 96 der Gemarkung Taching a. See (Kirchberg 10).


Mit Bescheid vom 13.06.2016, Az. 4.40-B-370-2016, hat das Landratsamt an dieser Stelle bereits eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung erteilt. Während der Bauausführung ist bei der Innenaufteilung der Räume vom genehmigten Plan abgewichen worden. Unter anderem soll in Wohnung 8 der Treppenaufgang geändert sowie in Wohnung 3 der Balkon nun auf der Ostseite anstatt der Südseite errichtet werden. Das Antragsgrundstück liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für den Bereich „Kirchfeld“ und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben im Innenbereich ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Da sich in der Nähe ein denkmalgeschütztes Gebäude befindet, wird im Rahmen des Bauantrages die untere Denkmalschutzbehörde hinzugezogen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird unter der Bedingung erteil, dass die Anzahl der geforderten Stellplätze (gesamt 28 Stellplätze) weiterhin sichergestellt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:18 Uhr