Antrag auf Vorbescheid von Albert Helminger zur Errichtung eines Austragshauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 641 der Gemarkung Tengling (Burgstr. 7)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 28.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 28.06.2018 ö 10

Sachverhalt

Herr Albert Helminger beantragt den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Austragshauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 641 der Gemarkung Tengling (Burgstr. 7). Das Antragsgrundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Die auf dem Antragsgrundstück befindliche Hoffläche befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Burg“. Das Austragshaus soll jedoch außerhalb der Geltungsgrenze errichtet werden.


Die angedachte Stelle für die Errichtung des Austragshauses wird vom Antragssteller wie folgt begründet:

  1. Eine nötige Betriebserweiterung im Sinne des Tierwohles (Stall mit Winterauslauf und Weidegang) wäre beim Bau auf dem Betriebsgelände für den Hofnachfolger nicht mehr möglich! Somit Fortbestehen des Betriebes in Zukunft gefährdet!

  1. In Bachnähe ist eine Überschwemmung durchaus möglich bzw. auch schon vorgekommen. Außerdem ist der Untergrund moorig und das neu erbaute Haus würde sich zur Seite neigen! (Siehe Maschinenhaus der Biogasanlage)

  1. Das neu erbaute Haus würde im Falle einer Bebauung, neben dem Maschinenhaus der Biogasanlage unter einer Starkstromleitung stehen!

Das gemeindliche Einvernehmen kann nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB erteilt werden, wenn das Bauvorhaben einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Außerdem dürfen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung muss ausreichend gesichert sein. Im Rahmen des Verfahrens ist zu prüfen, ob aufgrund des vorhandenen Tierbestandes eine Landwirtschaft im baurechtlichen Sinne besteht. Diese Beurteilung wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein vorgenommen. Da sich in der Nähe ein denkmalgeschütztes Gebäude befindet, wird im Rahmen des Bauantrages die untere Denkmalschutzbehörde hinzugezogen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:18 Uhr