Entlastung zur Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit dem Entlastungsbeschluss wird Bürgermeisterin Haas entlastet und wird daher wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Für diesen TOP übernimmt 3. Bürgermeisterin Mayer die Sitzungsleitung.
Nach der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung sollte nach Aufklärung der Feststellungen bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Entlastung erfolgen. Durch die Entlastung, so Kämmerer Kraus, wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Abwicklung des Haushalts 2017 Einverständnis besteht, das Ergebnis gebilligt wird und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird. Nachdem die Feststellungen erledigt worden sind, wird der Beschlussvorschlag zur Entlastung vorgelesen.
Beschluss
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin
die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2019 15:33 Uhr