Antrag des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Achengruppe auf wasserrechtliche Bewilligung für das Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen Tengling-Thalwies; Stellungnahme der Gemeinde Taching a. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö 7

Sachverhalt

Vom 17.09.2018 bis 16.10.2018 ist die öffentliche Bekanntmachung für die Quellnutzung durch den Zweckverband Achengruppe erfolgt. Die bisherige Bewilligung ist abgelaufen. Der Antrag umfasst das Ableiten von Grundwasser bis max. 50 l/sec, 4320 m³/Tag und 1.000.000 m³/Jahr.

Die Gemeinde Taching a. See wurde vom Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrechtsbehörde) ersucht, zu den bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (16.10.2018) eingehenden Einwendungen Stellung zu nehmen und sich außerdem als Kommunal- und Ortsplanungsbehörde zu dem Antrag zu äußern.

Zur weiteren Entnahme von Wasser aus dem Brunnen in Tengling in der bisherigen Größenordnung werden von Gemeindeseite zwar keine Einwände geäußert, jedoch sind Fragen aufgetreten zum künftigen Wasserschutzgebiet (künftige Größe etc.), die nicht abschließend beantwortet werden konnten. Vor einer Beschlussfassung möchte der Rat Informationen zur endgültigen Ausweisungsgröße des künftigen Wasserschutzgebietes vorliegen haben. Man kommt überein, den TOP zurückzustellen.   

Datenstand vom 28.02.2019 15:33 Uhr