Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 28.10.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Seeholzer schreibt Folgendes:
„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Eging“ von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen gestalterischen Anforderungen für den Bereich A auch für das neu aufgeteilte Baurecht auf der Fl. Nr. 1853/5 gelten sollte. Das gilt auch für die Umgrenzung der Flächen für Nebengebäude bzw. Garagen, die Perlschnur zur Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen ist entsprechend zu erweitern.
Um eine entsprechende Überprüfung und Überarbeitung wird gebeten, für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der vorgebrachte Hinweis ist berechtigt. Die zeichnerische Darstellung des Planbereichs und die Ziffer 4 der textlichen Festsetzungen sind in der Weise zu ändern, dass für das Baugrundstück Fl.Nr. 1853/5 der Gemarkung Taching entsprechende Festsetzungen wie für den Planbereich A getroffen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2019 15:33 Uhr