Landratsamt Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 10.10.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Frau Antwerpen schreibt Folgendes:
„Die Ausgleichsfläche ist fachgerecht und zeitnah zum Satzungsbeschluss umzusetzen. Wir empfehlen die Beteiligung einer fachlich geschulten Person (z. B. Landschaftsplaner).
Wir bitten vor Ansaat der Fläche um Mitteilung der Saatgutmischung, die verwendet werden soll. Zudem bitten wir um Übersendung einer Kopie der dinglichen Sicherung der Ausgleichsfläche.“
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die ordnungsgemäße Herstellung und die dingliche Sicherung der Ausgleichsfläche werden vor Inkrafttreten der Satzung in notarieller Form zwischen der Gemeinde und dem privaten Eigentümer der Neubauflächen vereinbart. Die vorliegenden Hinweise werden an den privaten Eigentümer der Neubauflächen zur Beachtung weitergeleitet. Die Gemeinde wird der Unteren Naturschutzbehörde einen Abdruck der Dienstbarkeitsbestellung für die Ausgleichsfläche nach Inkrafttreten der Satzung zur Kenntnis zuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2019 15:33 Uhr