Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bereich Landwirtschaft); Schreiben vom 15.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2.5

Sachverhalt

Herr Anzinger schreibt Folgendes:

„Aus landwirtschaftlicher Sicht wird kritisch darauf hingewiesen, dass das immissionsschutztechnische Gutachten mit Hilfe des derzeit gültigen Abstandsdiagramms laut Arbeitskreis „Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ berechnet wurde. Das Gutachten schließt zwar schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen nach derzeit rechtlichem Stand aus, jedoch wird die TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) aktuell überarbeitet.
Der gegenwärtige Entwurf sieht wesentlich strengere Immissionsschutzregelungen vor, was zukünftig zu Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Betriebe führen kann, zumal die Schaffung von vier Baukörpern für nicht landwirtschaftliche Wohnzwecke Einfluss auf den Gebietscharakter bewirken kann und sich somit die Schutzwürdigkeit derer erhöht.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Empfehlungen werden nicht geteilt. Der Ortsteil Eging umfasst derzeit 2 landwirtschaftliche Hofstellen und 10 nicht-landwirtschaftliche Wohngebäude. In der aktuellen, im Jahr 2001 in Kraft getretenen Innenbereichssatzung für den OT Eging ist noch ein weiteres Baurecht für ein nicht-landwirtschaftliches Wohnhaus festgesetzt. Durch den Neuerlass der Satzung wird die Anzahl der noch möglichen nicht-landwirtschaftlichen Wohnhäuser von 1 auf 4 erhöht. Die Neubauten sollen im Regelfall dem Eigenbedarf der nachwachsenden Bevölkerung in Eging zugutekommen. Aus objektiver Sicht ist die Gebietsfestsetzung „Dorfgebiet“ weiterhin zutreffend, so dass entsprechend § 5 der Baunutzungsverordnung auch künftig auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten vorrangig Rücksicht zu nehmen ist. Dass in der Zukunft ein Konflikt zwischen Landwirtschaft und sonstigem Wohnen nicht zu erwarten ist, wird auch durch das immissionsrechtliche Gutachten des Sachverständigenbüros Hoock Farny Ingenieure, Landshut vom 13.06.2018 untermauert. Ferner hat auch die Untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Traunstein zur gegenständlichen Planung keine Hinweise, Anregungen oder Einwendungen vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:33 Uhr