Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 26.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2.6

Sachverhalt

Herr Stettwieser schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß dem Beschlussbuchauszug zur Gemeinderatssitzung am 06.09.2018 wurden unsere fachlichen Informationen und Empfehlungen der Stellungnahme vom 18.12.2017, Az. 1-4622-TS Tach-21683/2017, zur Kenntnis genommen. Sie sind im Wesentlichen in der aktuellen Planung berücksichtigt.

Hinweis und Berichtigung bzgl. unserer früheren Stellungnahme:
Wir haben in unserer Stellungnahme in Punkt 4.2 bzw. 4.2.2 darauf hingewiesen, dass bei der Beseitigung von Niederschlagswasser eigenverantwortlich zu prüfen sei, inwieweit eine genehmigungsfreie Versickerung vorliegt. Wir haben dabei auch auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung hingewiesen.
Die ist im vorliegenden Fall nicht richtig. Die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung gilt nicht innerhalb von Wasserschutzgebieten. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist deshalb erforderlich.
Gott sei Dank hat das Landratsamt dies richtig beschrieben. Und die Gemeinde hat diesen Punkt korrekt in die Hinweise zum Bebauungsplan übernommen.
Vielen Dank dafür und wir bitten um Nachsicht.

Mit der erneuten Vorlage der Planungsunterlagen (Stand 06.09.2018) zur Neuaufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung ergeben sich keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte.
Unsere frühere Stellungnahme gilt deshalb im Wesentlichen weiterhin ohne den o. g. Sachverhalt zur Niederschlagswasserfreistellungsverordnung.“

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a .See nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:33 Uhr