Bund Naturschutz; Schreiben vom 24.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.12.2018 ö beschließend 10.2.7

Sachverhalt

Frau Rutkowski schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
zu oben genanntem Verfahren gibt der Bund Naturschutz Traunstein gem. § 63 NatSchG folgende Stellungnahme ab:
Die Änderung des Geltungsbereiches zur Herausnahme der Fläche in der Zone II des Wasserschutzgebietes wird begrüßt.
In den Festsetzungen zur Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung sollte noch festgesetzt werden, dass für die Kleinsäuger alle Einfriedungen sockelfrei und mit 10 cm Abstand zum Boden errichtet werden müssen.“

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die neu zu erlassende Satzung orientiert sich hinsichtlich der Festsetzungen weitgehend an den Festsetzungen der aktuellen Satzung (Rechtsstand: August 2001). Nachdem zur Durchlässigkeit von Zaunanlagen für Kleinsäuger bisher keine Festsetzungen getroffen worden sind und die bisher im Planbereich bereits errichteten Einfriedungen keinen entsprechenden Abstand zum Boden aufweisen, soll aus Gründen einer möglichst einheitlichen Festsetzungsdichte keine entsprechende Neuregelung in die Satzung aufgenommen werden. Künftigen Bauwerbern soll gleichwohl empfohlen werden, bei der Errichtung eventueller Einfriedungen auf freiwilliger Basis einen entsprechenden Abstand zum Boden zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2019 15:33 Uhr