Antrag auf Baugenehmigung von Verena Harbeck zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf den Grundstücken Fl.Nr. 658/13 + 658/18 der Gemarkung Waging a. See (Ludwig-Felber-Str. 2)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 09.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Verena Harbeck beantragt die Errichtung einer Lärmschutzwand auf den Grundstücken Fl. Nrn. 658/13 + 658/18 der Gemarkung Waging a. See. Das Antragsgrundstück liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind nach § 34 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Ferner muss darauf geachtet werden, dass die Sichtverhältnisse durch die Lärmschutzwand nicht beeinträchtigt werden. Diese Voraussetzungen sind erfüllt.


Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 10:47 Uhr