Landratsamt Traunstein, SG 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz); Schreiben vom 26.09.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 09.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Landratsamt Traunstein, SG. 4.16 (Wasserrecht und Bodenschutz), Schreiben vom 26.09.2018
Frau Speigl schreibt Folgendes:
„Auf die Stellungnahme vom 07.05.2018 wird verwiesen.“
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Inhalt der Stellungnahme vom 07.05.2018:
„Allgemeines Wasserrecht:
Hinweis: Bei dieser Bewertung gehen wir davon aus, dass keine Eingriffe im Bach bzw. Ufer (Gewässerausbau) durch die Bebauung und Erschließung erforderlich sind.
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Erlaubnispflicht bzw. Anwendbarkeit der NWFreiV ist durch den Bauherrn eigenverantwortlich zu prüfen.
Hinweis:
Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebietes 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz. Anderweitige Stellungnahmen anderer Sachgebiete/Fachbereiche bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentliche Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/ Stadt.“
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Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2019 10:47 Uhr