Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 17.09.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 09.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 17.09.2018
Frau Rothut schreibt Folgendes:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mehrmals, zuletzt mit Schreiben vom 16.04.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Anger-Nord“, in dessen Rahmen die Errichtung von vier Wohngebäuden südlich des Höllenbachs und nördlich der bestehenden Bebauung „Am Anger“ ermöglicht werden soll, Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.
Die Planunterlagen wurden seit der letzten Beteiligung erneut geändert. Im Wesentlichen wurden Ergänzungen zur Thematik des Natur- und Artenschutzes vorgenommen und der Ausschluss nicht-wohnraumbezogener Nutzungen nach § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzt.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Anger Nord“, in der vorliegenden Fassung vom 04.09.2018, den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, sofern die Belange des Hochwasserschutzes (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.2.5 G), auch im gegenständlichen Verfahrensschritt, in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein, ausreichend Berücksichtigung finden.“
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Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2019 10:47 Uhr