Wasserwirtschaftsamt; Schreiben vom 15.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 09.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6.1.5

Sachverhalt

  • Wasserwirtschaftsamt, Schreiben vom 15.10.2018

Herr Stettwieser schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der vorgelegten Entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Anger Nord“ wurde in den textlichen Festsetzungen der Hochwasserschutz aufgrund der Nähe zum Höllenbach berücksichtigt. Damit wurde eine fachliche Information und Empfehlung des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein übernommen.

Mit der erneuten Vorlage des Entwurfes für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Anger Nord“ ergeben sich grundsätzlich keine neuen oder veränderten wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte.

Unsere auch in den früheren Verfahren bereits ergangenen Stellungnahmen vom 17.08.2010, 27.03.2014, 24.06.2016, 15.12.2017 und 14.05.2018 gelten deshalb weiterhin uneingeschränkt.“

*

Textauszug aus der Stellungnahme vom 24.06.2016:

Gemäß dem Abwägungsbeschluss im Bau- und Werkausschuss am 28.05.2016 wurden unsere fachlichen Informationen und Empfehlungen der Stellungnahmen vom 27.03.2014, Az. 1-4622-TS Wag-5231/2014, zwar zur Kenntnis genommen, sie wurden aber leider in der aktuellen Entwurfsfassung vom 26.04.2016 (Plan, Begründung) bzw. vom 14.03.2016 (Umweltbericht) nur zur einem kleinen Teil berücksichtigt und umgesetzt.
Das vorliegende aktualisierte Gutachten des Büros AquaSoli vom 08.12.2015 zum Überschwemmungsgebiet haben wir zur Kenntnis genommen, jedoch nicht vertieft geprüft. Für die Richtigkeit der Untersuchungen und der Berechnungen ist das erstellende Büro bzw. die Auftraggeberin, die Gemeinde Waging, verantwortlich. Wir weisen auch darauf hin, dass bei größeren Hochwässern als HQ 100 möglicherweise eine Überschwemmungsgefährdung für die geplante Bebauung vorhanden sein kann. Ob die vorgesehenen Schutzmaßnahmen ausreichen, ist von der Gemeinde oder von den Bauherren eigenverantwortlich zu prüfen.
Durch die nahe Bebauung und die nahe Erschließungsstraße am Höllenbach muss aus unserer Sicht zwangsläufig der Ufer- und Böschungsbereich verändert und umgestaltet werden. Sollte der Gewässerquerschnitt verengt werden, führt dies zu Abflussveränderungen und ist somit als Gewässerausbau zu werten. Ein Planfeststellungsverfahren nach Wasserrecht wäre dann erforderlich. Dies gilt auch, wenn die vorhandene naturnahe Uferböschung wesentlich verändert und in ihrer ökologischen Funktion wesentlich verschlechtert wird.
Aus unserer Sicht ist die Behandlung und Ableitung des Niederschlagswassers im Baugebiet nicht klar und eindeutig dargestellt. Ein Konzept hierzu fehlt. Wir bitten, für die Behandlung und Ableitung von Niederschlags- und Oberflächenwasser ein Konzept auszuarbeiten und mit uns abzustimmen.
Mit der erneuten Vorlage der Planungsunterlagen (Stand 26.04.2016) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Anger Nord“ ergeben sich keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte. Unsere früheren Stellungnahmen vom 17.08.2010, vom 27.03.2014 sowie das E-Mail vom 16.01.2015 gelten weiterhin uneingeschränkt.“

***

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme und die Bezugnahme auf frühere Stellungnahmen im bisherigen beschleunigten Verfahren bzw. im vorangegangenen Regel-Aufstellungsverfahren zur Kenntnis.
Am gegenständlichen Bebauungsplan wird auch weiterhin festgehalten. In der aktuellen Stellungnahme wird im Wesentlichen auf frühere, im Bau- und Werkausschuss bereits abgewogene Stellungnahmen verwiesen. Neue Gesichtspunkte, die gegen die Planung sprechen, wurden nicht vorgebracht. Bezüglich der mit dem letzten relevanten Schreiben vom 24.06.2016 vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Wasserwirtschaftsbehörde wird von Seiten der Gemeinde an der damaligen Abwägung gemäß Beschluss vom 04.10.2017 sowie an der letzten Abwägung gemäß Beschluss vom 06.06.2018 festgehalten.
Die Gemeinde kann sich bei ihrer Planungsentscheidung auch weiterhin auf das eigens eingeholte hydraulische Gutachten des Ingenieurbüros Aquasoli beziehen. Beim Ingenieurbüro Aquasoli handelt es sich dabei um ein fachlich anerkanntes Ingenieurbüro, dass in der Vergangenheit auch für die staatlichen Wasserwirtschaftsbehörden bereits wiederholt tätig war. Gemäß dem einschlägigen hydraulischen Gutachten des Büros Aquasoli vom 08.12.2015 liegen die künftigen Bauparzellen weder in einem Überschwemmungsgebiet noch in einem überschwemmungsgefährdeten Bereich. Tatsächlich ist seit dem Ausbau des Höllenbaches in den 1950er Jahren keine Überflutung des Plangebietes bekannt. Eine Bebauung ist deshalb nach den derzeit geltenden Rechtsgrundlagen möglich. Es wird eingeräumt, dass sich die Rechtsgrundlagen in der Zukunft ändern könnten. Deshalb soll vor jeder Einzelbaumaßnahme die Situation des Hochwasserschutzes durch ein einzelfallbezogenes wasserrechtliches Gutachten erneut beurteilt und geprüft werden.
Weiterhin wird darauf verwiesen, dass in den letzten 2 Jahrzehnten verschiedene Neubauten im Nahbereich des gegenständlichen Baugebiets, die ebenfalls an diesem Höllenbach-Abschnitt anliegen, nach hydraulischer Einzelfallprüfung vom Landratsamt baurechtlich genehmigt wurden, z.B. Seestraße 28 (Peschka), Fischinger Weg 4 (Harbeck) oder Fischinger Weg 4 a (früher Willberger, jetzt Seibold). Die Situation dieser Grundstücke ist mit den Bauparzellen im Plangebiet weitgehend vergleichbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 10:47 Uhr