Gemeindewerke Waging a. See; Schreiben vom 24.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 09.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6.1.6

Sachverhalt

  • Gemeindewerke Waging a. See; Schreiben vom 24.10.2018


Herr Thaler schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Sichtung der übersandten Unterlagen möchten wir folgende Feststellungen treffen:

Behandlung von Niederschlagswasser
Der Hinweis darauf, dass das Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern ist und die Eignung des Untergrundes nach den Regeln der Technik geprüft werden muss, wird als völlig unzureichend gesehen. Sollte sich im Rahmen der Errichtung der Wohnhäuser herausstellen, dass der Untergrund nicht geeignet ist, was aufgrund von Schwemmsandablagerungen in Bach nähe ohne Weiteres sein kann, ist es zu spät für alternative Lösungen, weil dann die Erschließungsarbeiten bereits abgeschlossen sind. In der Stellungnahme des WWA vom 24.06.2016 wurde zu Recht auf diesen Mangel hingewiesen, dem leider in der Abwägung vom 06.06.2018 in keiner Weise Rechnung getragen wurde. Diese Problematik müsste vor der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes eindeutig geklärt werden. Auch über die evtl. erforderliche Errichtung von Zisternen müssten Aussagen getroffen werden.

Abwasserbeseitigung
In ausführlichen Stellungnahmen vom 26.05.2014 sowie 28.06.2016 haben wir die Problematik bezüglich Rückbauten von Kanälen, Umschlüsse bestehender Leitungen, Grundbuchabsicherung bestehender Leitungen, Neuverlegung einer zusätzlichen Abwasserleitung entlang des Bachbereiches, Baufeldfreimachung, Kostentragungen usw. geschildert. Teile davon, wie z. B. die bereits 2014 geplante neue Abwasserleitung für die Fa. Bergader, sollten im Bebauungsplan integriert werden. Zeitnah müssten dann auch Gespräche über die Kostentragung für die verschiedenen erforderlichen Umlegungsmaßnahmen geführt werden.“

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Inhalt der Stellungnahme vom 28.06.2016:

„Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 26.05.2014.
Die darin geschilderten erforderlichen Rückbauten an Kanälen und Umschlüsse bestehender Leitungen sind weiterhin erforderlich. Grundbuchrechtliche Absicherungen für verlegte Leitungen, Schutzstreifen für Leitungsunterhalt und Einräumung eines Leitungsrechtes zur Verlegung einer zusätzlichen Abwasserleitung entlang des Bachbereiches müssen weiterhin bei der geplanten Umsetzung des Gebietes berücksichtigt werden.
Auch möchten wir vorsorglich darauf hinweisen, dass für die Umlegung verschiedener Leitungen zur Baufeldfreimachung Kosten entstehen, die von den Grundstückseigentümern zu tragen sind.
Im Entwurf zur Begründung ist unter Punkt 5 e eine Berichtigung vorzunehmen:
Netzbetreiber bei der Stromversorgung ist nicht das Bayernwerk, sondern sind die Gemeindewerke.“

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Inhalt der Stellungnahme vom 26.06.2014

„Zur geplanten Ausweisung einer Wohngebietsfläche im Gebiet „Anger Nord“ verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 01.04.2004 im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes. Unsere damaligen Feststellungen und Anmerkungen wurden im Vorentwurf vom 04.12.2013 eingearbeitet. Wir fassen deshalb die derzeitige Situation nochmals zusammen:

Abwasserbeseitigung
Der aus dem Ort führende Hauptkanal in der Dimension 1000/1500 mm (Eiprofil) liegt zukünftig im Bereich der bisherigen Fl.Nr. 234 im öffentlichen Straßengrund. Im Bereich der bisherigen Fl.Nr. 233/1 bleibt er weiterhin im Privatgrund und muss im Grundbuch gesichert werden. Für den Leitungsunterhalt ist ein Dauerschutzstreifen über der Leitung in einer Mindestbreite von 2 m erforderlich. Der vom Hauptkanal in Richtung Kurpark führende Kanal DN 300 kann bis auf ein Teilstück von ca. 5 m an der Grenze des Bebauungsplanes Richtung Kurpark zurückgebaut werden. Das Teilstück ist erforderlich, weil hier die neue Leitung vom WC-Gebäude Kurpark angeschlossen wurde. Für dieses Teilstück sowie der Leitung des WC-Gebäudes ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf der jetzigen Fl.Nr. 233/1 erforderlich. Die Hausanschlussleitung für das Anwesen „Am Anger 9“ müsste ebenso zurückgebaut und neu auf die Leitung vom WC-Gebäude angeschlossen werden. Diese Kosten sind allerdings vom Antragsteller zu tragen. Der öffentliche Kanal, der jetzt von der Fl.Nr. 232/2 bis zum Hauptkanal führt, muss ebenfalls zurückgebaut und an den Hauptkanal auf Höhe Babl-Stadel angebunden werden. Wegen der Straßenverbreiterung liegt dieser Kanal zukünftig in der öffentlichen Straßenfläche. Zusätzlich müsste bei der jetzigen Fl.Nr. 233/1 vereinbart werden, dass neben dem vorhandenen Hauptkanal bachseitig weitere Leitungen oder Kanäle verlegt werden dürfen (Zuleitung Vorbehandlungsanlage usw.).

Wasserversorgung
Die Versorgung ist sichergestellt. Zwischen dem Babl-Stadel und der Seestraße ist die Verlegung einer neuen Hauptleitung zur Ringschließung erforderlich.

Stromversorgung
Die Versorgung ist sichergestellt. Der Aufbau einer Straßenbeleuchtung in der Stichstraße einschließlich Fußgängerbrücke über den Höllenbach und Anbindungsweg an den Kurpark ist erforderlich.

Sonstiges
Bezüglich der Grabungskoordination und evtl. Mitverlegung sind Telekom, Kabel Deutschland und ESB rechtzeitig Gespräche zu führen.“

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Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme und die darin angeführten Bezugsschreiben zur Kenntnis. Die vorgebrachten Anregungen sind im Zuge der bevorstehenden Erschließungsplanungen (Straße + Entwässerung + Versorgungseinrichtungen) zu berücksichtigen bzw. an die künftigen Parzelleneigentümer zur Beachtung weiterzugeben. Eine enge Abstimmung mit den Gemeindewerken im Rahmen der Erschließungsplanung ist ohnehin vorgesehen.
Bevor die notwendigen Baugrunderkundigungen, Bodenanalysen und geotechnischen Beurteilungen in Auftrag gegeben werden und die von der Firma BSM begonnene Erschließungsplanung fortgesetzt wird, ist aber zunächst der Ausgang des anhängigen Umlegungsverfahrens abzuwarten. Nach erfolgreicher Durchführung des Umlegungsverfahrens würde der Bau- und Werkausschuss die weiteren Planungsschritte in Auftrag geben und bei Bedarf eventuelle interne Baukostenzuschüsse zwischen Gemeinde und Gemeindewerke in eigener Zuständigkeit erörtern und entscheiden.
Die Beschaffenheit des Untergrundes wird rechtzeitig in der Planungsphase durch ein geotechnisches Ingenieurbüro ermittelt und bewertet werden, wobei das Ergebnis in die Erschließungsplanung bzw. in die Empfehlungen an die Parzelleneigentümer einfließen wird. Die Befürchtungen der Gemeindewerke, der Bebauungsplan würde einer ungeregelten Oberflächenwasserbehandlung Vorschub leisten, sind deshalb unbegründet. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang noch darauf, dass die Versickerung von Oberflächenwasser bzw. die eventuelle Einleitung in ein Gewässer ab einer Fläche von 1.000 qm einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Landratsamt bedarf. Die Erstellung der wasserrechtlichen Unterlagen ist gegebenenfalls Aufgabe des für die Erschließung beauftragten Planungsbüros.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 10:47 Uhr