Antrag auf Baugenehmigung von der Firma Altbausanierung Bayern Immobilien GmbH zur Anhebung und zum Ausbau des Dachgeschosses und Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses zu einem 6-Familienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 765/21 der Gemarkung Waging a. See (Gaisbergstr. 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 06.02.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Firma Altbausanierung Bayern Immobilien GmbH beabsichtigt die Anhebung und den Ausbau des Dachgeschosses, sowie den Umbau und die Sanierung des bestehenden Wohnhauses zu einem 6-Familienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 765/21 der Gemarkung Waging a. See (Gaisbergstr. 1). Das Bauvorhaben befindet sich nach § 34 BauGB im baurechtlichen Innenbereich. Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Ferner müssen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Einhaltung der Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO ist nicht möglich. Die entsprechende Abweichung wurde beim Landratsamt Traunstein beantragt. Der davon betroffene Nachbar hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Diskussion wurde insbesondere von den Bauausschussmitgliedern Franz Schwangler und Michael Lamminger  angeregt, die Anhebung des Dachgeschosses an die vorhandenen Gebäude in der Umgebung mit einer Kniestockhöhe bis ca. 1,50 m anzupassen. Außerdem darf durch die Situierung der östlichen Garage samt der Zufahrt das Sichtdreieck zur Ortsstraße nicht beeinträchtigt werden. Laut Bauabteilungsleiter Grill wird dies dem Landratsamt Traunstein in der Stellungnahme zum gemeindlichen Einvernehmen mitgeteilt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Zur Genehmigung des Bauvorhabens wird darauf hingewiesen, dass die Anhebung des Dachgeschosses an die vorhandenen Gebäude in der Umgebung mit einer Kniestockhöhe bis ca. 1,50 m angepasst wird und die Situierung der östlichen Garage samt der Zufahrt das Sichtdreieck zur Ortsstraße nicht beeinträchtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 09:14 Uhr