Antrag auf Vorbescheid von Ingeborg und Thomas Halletz zur Nutzungsänderung des ehem. landw. Gebäudes u. Umbau des Betriebsleiterwohnhauses mit Einbau v. insgesamt drei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 862 der Gemarkung Nirnharting (Lohschuster 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 06.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Frau und Herr Halletz möchten im Rahmen eines Vorbescheides durch Fragen an die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes klären, ob die Nutzungsänderung des ehemaligen landw. Gebäudes und den Umbau des Betriebsleiterwohnhauses mit Einbau von insgesamt 3 Wohneinheiten sowie die Errichtung von 3 Garagen mit Geräteraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 862 der Gemarkung Nirnharting (Lohschuster 1) möglich sei. Das Antragsgrundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB ist die Änderung eines bisherigen landwirtschaftlich genutzten Gebäudes zu Wohnzwecken zulässig, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient, die äußere Gestalt im Wesentlichen gewahrt bleibt und das Gebäude vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet wurde. Außerdem dürfen bei Änderung der Nutzung zu Wohnzwecken höchstens drei Wohnungen je Hofstelle zusätzlich zu den privilegierten Wohnungen (Austragshaus und Betriebsleiterwohnung) entstehen. Zudem wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen.
Die ausreichende Erschließung des Vorhabens ist bereits vorhanden. Von einer Beteiligung der Nachbarn wurde im Rahmen des Antrags auf einen Vorbescheid abgesehen.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 09:14 Uhr