Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Manfred Stöger zum Abbruch und Ersatzbau des Bauernhauses mit drei Wohneinheiten und Errichtung eines Carports und eines Hackgutlagers auf dem Grundstück Fl. Nr. 1599 der Gemarkung Otting (Plosau 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 06.02.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Herr Manfred Stöger beabsichtigt den Abbruch und den Ersatzbau des Bauernhauses mit drei Wohneinheiten und die Errichtung eines Carports und eines Hackgutlagers auf dem Grundstück Fl. Nr. 1599 der Gemarkung Otting (Plosau 1). Das Antragsgrundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle zulässig, wenn das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet wurde, es Missstände oder Mängel aufweist, das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt wird und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird. Da sich in der Nähe ein denkmalgeschütztes Gebäude befindet, muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Kreisbauamt noch die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt beteiligt werden. Die Erschließung ist gesichert. Der Eigentümer des benachbarten Grundstücks hat dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den vorliegenden Antrag zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 09:14 Uhr