Stellungnahme Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 17.09.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 06.02.2019 ö 6.2.4

Sachverhalt

Frau Rothut schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 07.06.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Geppinger Straße II“ Stellung genommen. Auf diese Stellungnahme dürfen wir verweisen.

Darin haben wir festgestellt, dass den von der Planung betroffenen raumordnerischen Belangen von Natur und Landschaft (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 G, Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B II 3.1 Z), des Hochwasserschutzes (vgl. LEP 7.2.5 G) und des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7), in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden (untere Bauaufsichts-, Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt Traunstein) Rechnung zu tragen sei.

Laut Beschlussbuchauszug vom 08.08.2018 wurde die Planung mit den genannten Fachbehörde abgestimmt und soll auch im weiteren Verfahren mit diesen abgestimmt werden.

Im Ergebnis kann daher festgestellt werden, dass der Bebauungsplan „An der Geppinger Straße II“ den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, sofern den genannten raumordnerischen Belangen auch bei der weiteren Planung / Umsetzung, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung getragen wird.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die raumordnerischen Belange werden weiterhin in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 09:14 Uhr