Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 15.10.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 06.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Stettwieser schreibt Folgendes:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß dem Beschlussbuchauszug des Bau- und Werkausschusses vom 08.08.2018 wurden unsere fachlichen Informationen und Empfehlungen der Stellungnahme vom 11.07.2018, Az. 1-4622-TS Wag-12218/2018, zur Kenntnis genommen.
Wir halten es für dringend erforderlich, die Hochwassergefährdung am Geppinger Graben und die Auswirkungen von zusätzlichen Einleitungen von Niederschlagswasser in den Holzleitengraben und in den Moosbach abschließend zu klären, bevor das Bebauungsplanverfahren weitergeführt wird. Der Verweis auf die spätere Erschließungsplanung ist aus unserer Sicht nicht ausreichend, da mögliche Schwierigkeiten und eventuell erforderliche Anpassungen der Planung nicht rechtzeitig berücksichtigt werden können.
Mit der erneuten Vorlage der Planungsunterlagen (Stand 03.09.2018) zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes ergeben sich keine
neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte
Unsere frühere Stellungnahme gilt deshalb weiterhin unverändert.“
Beschluss
Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Im Rahmen der Erschließungsplanung ist bereits das Ingenieurbüro Raunecker, Burghausen mit der hydraulischen Untersuchung einer evtl. Hochwassergefährdung am Geppinger Graben und der Feststellung der Auswirkungen von zusätzlichen Einleitungen von Niederschlagswasser in den Moosbach und den Höllenbach beauftragt. Die Unterlagen zum Wasserrechtsverfahren werden derzeit vom Ingenieurbüro Raunecker, Burghausen in Abstimmung mit der Wasserrechtsbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt aktualisiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2019 09:14 Uhr