Stellungnahme Gemeindewerke Waging a. See; Schreiben vom 23.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 06.02.2019 ö 6.2.8

Sachverhalt

Herr Thaler schreibt Folgendes:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 04.06.2018 und möchten daran erinnern, dass viele Fragen aus den Punkten
5b) Schmutzwasserkanal
5c) Niederschlagswasserbeseitigung sowie
Schlussfeststellungen noch zu klären sind.

Dazu einige Anmerkungen:

5b) Schmutzwasserkanal
Hier sind vor allem bei der Umverlegung des vorhandenen Kanales die erforderliche Grundstücksbenützung sowie die Kostentragung abzustimmen.

5c) Niederschlagswasserbeseitigung
  • Hier gibt es unterschiedliche Aussagen. Bei den Festsetzungen auf dem Plan unter Punkt 6.1 ist von einer Sickergrube die Rede, unter Punkt 5 c der Begründung von einem Pufferspeicher. Letzteres wird richtig sein, allerdings fehlt eine konkrete Beschreibung, wie dieses Bauwerk konstruiert werden soll (siehe auch unser Hinweis im Absatz „Anlagen Grundstück“ oder auch WWA Punkt 4.3.1)
  • Bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung des Teilgebietes, das aufgrund der Gefälleverhältnisse nicht zum Rückhaltebecken entsorgt werden kann, sind ausreichend dimensionierte Rückhalteinrichtungen (Absetzschacht, Stauraumkanal o. ä. zu schaffen).
  • Bei einer Ortseinsicht mit dem Anlieger Max Häusl hat uns dieser auf Schwachpunkte bezüglich des Gewässerverlaufes im sogenannten Römergraben hingewiesen. Nördlich des Baugebietes verläuft ein bei Regenwetter stark wasserführender Graben, der in eine Rohrleitung mündet und am Anwesen Häusl/Wegscheider vorbei in den Höllenbach führt. Laut Herrn Häusl soll es in der Rohrleitung eine einengende Dimensionierung geben, die bereits einmal zu einer massiven Verstopfung geführt hat.
Auch die Gefahr einer Verklausung am Beginn des Rohres wird als nicht unerheblich gesehen. Bisher wäre das nicht von Bedeutung gewesen, weil das Wasser in der Wiese auslaufen konnte. Zukünftig würde das zu einem Überfluten der Baugrundstücke führen.

Schlussfeststellungen
  • Ein zunehmend großes Problem sind die hohen Kosten für die aufwändigen Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. Im Baugebiet Römerleiten Nord II mussten die GWW mit nahezu 140.000 € in Vorleistung gehen, die letztendlich die Verschuldung ansteigen lässt und sich auf die Abwassergebühren auswirkt. Sollte dies auch bei diesem Baugebiet so beabsichtigt werden, wäre dazu eine beschlussmäßige Festlegung des Gemeinderates erforderlich. Zu unserem Vorschlag, den Mehraufwand über Zuschläge zum Grundstückspreis oder bei den Erschließungskosten abzudecken und dadurch die Verursacher zu belasten, wurde bisher keine Aussage getroffen.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die vorgebrachten Anregungen sind im Zuge der bevorstehenden Erschließungsplanungen zu berücksichtigen. Eine enge Abstimmung mit den Gemeindewerken im Rahmen der Erschließungsplanung ist ohnehin vorgesehen.
Was die angesprochene Verstopfung der privaten Rohrleitung betrifft, so ist die Leitung mittlerweile gemäß Auskunft des Leitungseigentümers Max Häusl nach einer entsprechenden punktuellen Reparatur wieder funktionsfähig. Von Seiten der Gemeinde ist vorgesehen, durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit Herrn Häusl den künftigen Betrieb und die Unterhaltung dieser wichtigen Regenwasser-Transportleitung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 09:14 Uhr