Stellungnahme Josef Frisch; Schreiben vom 18.07.2016 und 22.07.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 06.02.2019 ö 7.1.1

Sachverhalt

  • Schreiben vom 18.07.2016

„Ich Josef Frisch Tettenhausen, Horner Str. 11, Vollerwerbslandwirt und angrenzender Grundstücksnachbar Fl. Nr. 164 erklärt folgendes: Der vorgesehene Pufferstreifen von ca. 5 m Breite ist viel zu gering. Ich fordere mindestens 15 – 20 m Pufferstreifen– bzw. Ausgleichsflächenbreite, um Konflikte mit meinem landwirtschaftlichen Betrieb, hier Milchvieh mit Weidehaltung, von vorne herein auszuschließen. Am besten wäre es auf die 2 Häuser, die an mein Grundstück angrenzen ganz zu verzichten. Die soweit vorgeschobene Bebauung würde auch das typische Ortsbild negativ beeinträchtigen. Außerdem fordere ich dazu auf, dass die zukünftigen Bauwerber Unterschriften zu leisten haben, dass sie mit den ortsüblichen Immissionen einverstanden sind. Ich bitte auf den Hinweis einer künftigen Erschließungsstraße nach Gut Horn zu verzichten, weil es nicht Aufgabe der Gemeinde Waging ist, einen Ortsteil der Gemeinde Kirchanschöring zu erschließen und Kirchanschöringer Verkehrsprobleme zu lösen, wobei die neue Trasse mein Hofweidegrundstück mittig durchschneiden und so meine Existenz als Bauer bedrohen würde. Für diesen Zweck würde ich niemals meinen Grund abtreten. Wenn, dann hat eine Erschließung auf Kirchanschöringer Gemeindegebiet zu erfolgen (Richtung Wolkersdorf). Auf die nicht ausreichende Zufahrtsstraße für den großen Campingplatz wurde unsererseits immer wieder hingewiesen, dennoch wurde immer wieder erweitert und genehmigt, was zur jetzigen Situation geführt hat.“

  • Schreiben vom 22.07.2016 (Nachtrag zum Schreiben vom 18.07.2016)

„Mein Vorschlag wäre: Denn vorgesehenen Obstanger zwischen ehemaligen Waldherrhaus und Schulhaus, mit den 2 Häusern die an mein Grundstück Fl.-Nr. 164 angrenzen würden, zu tauschen, also die 2 Häuser Richtung Innenbereich und den geplanten Obstanger an meine Grundstücksgrenze. Dann hätte ich nichts einzuwenden und das Ortsbild (Ortsansicht von Süden und Osten) würde sich positiv darstellen. Es wäre eine schöne Ortsansicht und Eingrünung und gleichzeitig Pufferstreifen und Ausgleichsfläche.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Anregung, auf den Hinweis im Planteil wegen eines „Korridors für Erschließung Gut Horn“ zu verzichten, kann entsprochen werden. Konkrete Verkehrsflächenfestsetzungen für eine Straße nach Gut Horn sind derzeit nicht vorgesehen, da es keine entsprechenden Vorplanungen gibt. Eine Erschließungsstraße zum Campingplatz in Gut Horn ist weder Ziel noch Gegenstand der vorliegenden Planung.
Der geplante Obstanger zwischen dem ehemaligen Waldherr-Haus und dem Gemeindehaus ist schon allein wegen des schmalen Zuschnitts und wegen der problematischen Zufahrtsmöglichkeiten nicht für eine Bebauung geeignet. Außerdem ist dieser Obstanger ein wesentliches Element der Grünordnung an der Nahtstelle zwischen Dorfbestand und neuer Siedlung.
Es ist nicht erkennbar, wie der landwirtschaftliche Betrieb durch die geplante Bebauung im Süden des Plangebiets in seiner Entwicklung behindert oder der Weidebetrieb gestört würde. Hinsichtlich der angesprochenen Geruchs- und Lärmbelastung (z.B. Gülleausbringung, Erntemaschinen) entsteht durch die Planung keine wesentliche Änderung der bestehenden Situation, weil sich im unmittelbaren Bereich des landwirtschaftlichen Grundstückes auch jetzt schon Wohngebäude befinden.
Ein Hinweis auf die Duldungspflicht der von der landwirtschaftlichen Nutzung ausgehenden Immissionen, auch im unüblichen Umfang und zu allen Zeiten, ist im Bebauungsplan enthalten. Ein entsprechender Hinweis soll auch in die späteren Kaufverträge zwischen der Gemeinde und künftigen Bauwerbern aufgenommen werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Planung hinsichtlich der vorgesehen Bauparzellen weiterverfolgt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 09:14 Uhr