Stellungnahme Landratsamt Traunstein SG 4.13 (Kreisstraßenverwaltung); Schreiben vom 21.06.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 06.02.2019 ö 7.2.6

Sachverhalt

Herr Seehuber schreibt Folgendes:

„Das Planungsgebiet befindet sich teilweise innerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt – Verknüpfung, sowie innerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenzen – Erschließung von Tettenhausen, an der Kreisstraße TS 26 von ca. Station TS 26_180_1,857 km bis 1,950 km rechts.

Mit o. g. Aufstellung des Bebauungsplanes, erstellt durch die Landschaftsarchitekten Mühlbacher und Hilse, Herzog-Friedrich-Straße 12, 83278 Traunstein i. d. F. vom 02.05.2016, besteht seitens der Kreisstraßenverwaltung des Landkreises Traunstein, Einverständnis.

Folgendes ist zu beachten:

1.        Die Anbauverbotszone – gemessen ab Fahrbahnrand der Kreisstraße – außerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenze ist im Plan zu kennzeichnen.
Einer Verringerung der Anbauverbotszone auf 10 m wird zugestimmt.

2.        Die Verkehrserschließung erfolgt über die bestehenden Erschließungsstraßen zur Kreisstraße TS 26.
Hierbei dürfen die Sichtverhältnisse zur Kreisstraße nicht beeinträchtigt werden. Die erforderlichen Sichtdreiecke nach RASt mit Schenkellängen von jeweils 10 m x 70 m sind von Bebauung, Bepflanzung, Werbeanlagen oder auch sonstigen sichtbehindernden Gegenständen zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe, gemessen ab Fahrbandrand der Kreisstraße, freizuhalten. Ausgenommen sind einzelnstehende Bäume mit einem Astansatz über 2,80 m Höhe sofern sie die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigt.

3.        Die Zufahrten sind auf mindestens 10 m Länge zu asphaltieren oder zu pflastern und nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu unterhalten.

4.        Baulast, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der Zufahrten bis zum Fahrbahnrand der Kreisstraße obliegen dem Veranlasser. Dem Landkreis Traunstein dürfen wegen der Straßenanschlüsse keinerlei Kosten und Verbindlichkeiten entstehen.

5.        Der Kreisstraße oder deren Entwässerungseinrichtung darf kein Niederschlagswasser von Grundstücken, Zufahrten und Einmündungen zugeführt werden. Der Abfluss des Oberflächenwassers von der Straße darf nicht behindert oder verschlechtert werden.

6.         Einfriedungen entlang der Kreisstraße sind in einem Abstand von mindestens 0,50 m hinter der Grundstücksgrenze anzulegen.

7.        Für Schäden, die dem Grundstück oder der Einfriedung des Antragsstellers durch das von der Straße abfließende Niederschlagswasser, der Durchführung des Straßenwinterdienstes oder durch den Straßenverkehr allgemein erwachsen, stehen dem Antragsteller und seinem Rechtsnachfolger keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Traunstein zu.

8.        Wegen der Nähe der Kreisstraße TS 26 ist mit Lärmemissionen zu rechnen. Kosten für Schutzmaßnahmen werden vom Landkreis nicht übernommen.

9.        Wir weisen darauf hin, dass bei Baumpflanzungen entlang von Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt ein Mindestabstand von 2 m vom Straßengrundstück einzuhalten ist. Zudem ist ein Abstand einzuhalten, bei dem Sichtdreiecke und Lichtraum auf Dauer freigehalten werden. Durch Baumwurzeln entstehende Schäden an der Fahrbahn und der Nebenanlagen (Straßenentwässerung usw.) sind vom Verursacher ordnungsgemäß zu beheben und die Kosten zu tragen.
Es ist auf jeden Fall erforderlich, evtl. geplante Baumpflanzungen entlang von Kreisstraßen rechtzeitig vor Pflanzung mit der Kreisstraßenverwaltung abzustimmen.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Soweit für die Planung zutreffend sind die vorgebrachten Hinweise und Anregungen in die Planung einzuarbeiten bzw. im Rahmen der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.
Zur Sicherstellung der Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit der Umgebung wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet. Dabei wurden auch die Lärmemissionen durch den Straßenverkehr auf der Kreisstraße TS 26 untersucht und daraus resultierende Feststellungen als Festsetzungen und Hinweise in die Planunterlagen übernommen.
Baumpflanzungen an der Kreisstraße sind derzeit nicht vorgesehen. Gegebenenfalls werden diese rechtzeitig mit der Kreisstraßenverwaltung abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 09:14 Uhr